Bundesrat schliesst zwei Heli-Landeplätze in den Bergen

21.10.2015, 13:26 Uhr
· Online seit 21.10.2015, 13:16 Uhr
Zwei Gebirgslandeplätze werden geschlossen, 40 können weiter betrieben werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, trotz heftiger Kritik in der Vernehmlassung. Der Konflikt um die Gebirgslandeplätze schwelt seit Jahren.
David Scarano
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Den Umweltverbänden sind sie ein Dorn im Auge, die Tourismusbranche profitiert vom Heliskiing, die Helikopterunternehmen argumentieren mit der Qualität der Ausbildung der Piloten.

Eine Einigung kam auch in jahrelange Bemühungen nicht zu Stande. 2014 beschloss der Bundesrat daher, die Zahl der Gebirgslandeplätze auf 40 zu senken. Heute liegt die Höchstzahl bei 48 Plätzen, 42 werden tatsächlich betrieben.

Zwei davon, Rosenegg-West oberhalb von Grindelwald und Gumm im Saanenland, müssen nun definitiv geschlossen werden. Diese befänden sich in einem Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt sei, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Die übrigen Gebirgslandeplätze können im bisherigen Umfang genutzt werden.

In der Vernehmlassung, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt Anfang dieses Jahres durchgeführt hat, ist dieses Konzept schlecht angekommen. Umweltverbände und der Alpen-Club SAC kritisierten unter anderem, dass gemäss der geltenden Verfahrensordnung für jeden einzelnen Gebirgslandeplatz der Bedarf und Alternativstandorte abgeklärt werden müssten.

Die Helikoptertransportbranche ihrerseits lehnt die Schliessungen ab und argumentiert mit der Ausbildung. Zudem sei der Anteil der umstrittenen Heliskiing-Flüge klein. Die Einnahmen daraus erlaubten es Helikopterunternehmen, ohne Subventionen Rettungsflüge durchzuführen, hielt die Arbeitsgemeinschaft Schweizer Berggebiete (SAB) fest. Und der Gewerbeverband sah in der Schliessung eine «neue zusätzliche Regulierung und unnötige Bevormundung» der Bergregionen.

In dieser Situation hat der Bundesrat entschieden, auf dem eingeschlagenen Kurs zu bleiben. Seinen Entscheid bezeichnete er in der Mitteilung als «Ergebnis einer Interessenabwägung zwischen den Zielen des Natur-, Landschafts- und Wildtierschutzes auf der einen und den Anliegen der Flugausbildung und des Flugtrainings auf der anderen Seite».

veröffentlicht: 21. Oktober 2015 13:16
aktualisiert: 21. Oktober 2015 13:26
Quelle: SDA

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