Bundesrat weist Kritik an Schweizer Botschaft zurück

18.01.2018, 11:19 Uhr
· Online seit 18.01.2018, 10:40 Uhr
Der Bundesrat weist die Vorwürfe eines Tessiner Journalisten zurück, der vorübergehend in Venezuela inhaftiert war. Er verteidigt das Vorgehen der Botschaft in Caracas - wie zuvor schon das Aussendepartement.
Anzeige

Der Fall löste eine Anfrage im Parlament aus. In seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt der Bundesrat, die Schweizer Botschaft habe dem Betroffenen umgehend konsularischen Schutz gewährt. Zudem sei sie mit ihm in telefonischem Kontakt gestanden.

Der 27-jährige Tessiner Journalist Filippo Rossi war letzten Herbst bei einer Recherche für einen Dokumentarfilm über das berüchtigte Gefängnis Tocorón im Bundesstaat Aragua zusammen mit einem italienischen und einem venezolanischen Kollegen verhaftet worden. Das Justizministerium warf ihnen fehlende Bewilligungen und das Mitführen unerlaubter Aufnahmegeräte vor. Nach zwei Tagen kamen die Männer frei.

In einem Zeitungsinterview kritisierte Rossi anschliessend das Aussendepartement (EDA). Der Schweizer Botschaft sei seine Verhaftung offensichtlich egal gewesen, sagte er. So sei er nicht im Gefängnis besucht worden. Wenn die italienische Botschaft nicht so beherzt eingegriffen hätte, sässe er vielleicht jetzt noch dort.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, Gefängnisbesuche durch Schweizer Vertretungen erfolgten in der Regel erst, wenn feststehe, dass es sich nicht nur um eine temporäre Festhaltung handle. Gemäss Einschätzung des EDA habe keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben bestanden, die ein Abweichen von dieser Praxis erfordert hätte.

Als weiteren Grund nennt der Bundesrat die grossen Gefahren, mit welchen eine nächtliche Überlandfahrt in Venezuela verbunden seien. Die italienische Botschaft sei durch ihr Aussenministerium gebeten worden, die Reise sofort zu unternehmen. Der Schweizer Botschaft habe sie anschliessend mitgeteilt, dass es beiden Häftlingen gut gehe.

Der Bundesrat äussert sich auch zur Frage, warum der Betroffene den Anwalt des italienischen Mithäftlings in Anspruch nehmen musste. Das EDA könne in solchen Fällen einen Rechtsbeistand empfehlen, jedoch keine Anwaltskosten übernehmen, erklärt er. Der Vertrauensanwalt sei an diesem Wochenende nicht erreichbar gewesen. Deshalb habe die Botschaft für eine Soforthilfe auf den Anwalt des Mithäftlings verwiesen.

Nach seiner Freilassung kontaktierte Rossi die Botschaft und bat um Begleitung zum Flughafen. Wegen der besonderen Umstände sei er im Sicherheitsfahrzeug der Botschaft hingebracht worden, hält der Bundesrat fest. Rossi habe sich erleichtert und dankbar gezeigt. Nach seiner Ankunft in Spanien habe er sich erneut für die Hilfe bedankt.

Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass der Journalist in eigener Verantwortung entschieden habe, das Gefängnis zu besuchen. Er habe grosse Risiken auf sich genommen, ohne selbst Vorkehrungen für den Notfall getroffen zu haben. So habe er weder vorgängig einen Anwalt in Bereitschaft gesetzt noch die Botschaft über sein Vorhaben informiert.

veröffentlicht: 18. Januar 2018 10:40
aktualisiert: 18. Januar 2018 11:19
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige