Erbrecht soll angepasst werden

04.03.2016, 14:23 Uhr
· Online seit 04.03.2016, 14:00 Uhr
Der Bundesrat will das über hundertjährige Erbrecht der heutigen Zeit anpassen. Der Erblasser soll freier über sein Vermögen verfügen und beispielsweise den nicht verheirateten Lebenspartner stärker begünstigen können.
René Rödiger
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Unverheiratete Paare sollen Ehepaaren erbrechtlich zwar weiterhin nicht gleichgestellt sein. Der Bundesrat möchte aber die Pflichtteile senken, damit der Erblasser freier entscheiden kann, wem er sein Geld vererbt. Einen entsprechenden Vorschlag schickte der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung.

Heute kann der Erblasser nur beschränkt entscheiden, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschieht. Kinder, der Ehepartner und in gewissen Fällen die Eltern haben einen Anspruch auf einen Mindestteil der Erbschaft. Daran kann auch ein Testament nichts ändern.

Diese Vorschriften zur Aufteilung des Vermögens erachtet der Bundesrat als zu starr. Sie würden den vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht. Deshalb sollen die Pflichtteilsquoten gesenkt werden.

Konkret soll Kindern künftig vom gesetzlichen Erbteil statt drei Viertel neu nur noch die Hälfte als Pflichtteil zustehen. Für Ehepartner soll der Anspruch von der Hälfte auf einen Viertel des Erbteils reduziert werden; für Eltern wird der Pflichtteil ganz gestrichen. Der Erblasser könnte dadurch über einen grösseren Teil seines Vermögens frei verfügen.

Damit könnten insbesondere Lebenspartner oder Stiefkinder stärker begünstigt werden. Diese sollen aber auch künftig nur erben, wenn der Erblasser diesen Wunsch vor seinem Tod festhält. In Einzelfällen sei dies stossend, schreibt der Bundesrat - etwa wenn der Partner sein Arbeitspensum reduziert hat, um die Kinder zu betreuen oder den Erblasser zu pflegen.

Der Bundesrat möchte daher ein sogenanntes Unterhaltsvermächtnis einführen. Ein solches kann gewährt werden, wenn der überlebende Partner darauf angewiesen ist und das Vermächtnis für die Erben aufgrund ihrer finanziellen Lage zumutbar ist.

Auch der technische Fortschritt soll in das Erbrecht Einzug halten: Neu soll in Situationen einer unmittelbaren Todesgefahr ein Nottestament per Video, zum Beispiel mit dem Smartphone, aufgezeichnet werden können.

Das heutige Erbrecht ist 1907 in Kraft getreten und wurde seither nur punktuell revidiert. Mit der Modernisierung des Erbrechts erfüllt der Bundesrat einen Auftrag der Parlaments. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Juni 2016.

veröffentlicht: 4. März 2016 14:00
aktualisiert: 4. März 2016 14:23
Quelle: SDA

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