Bundesrat will Franchisen regelmässig an Gesundheitskosten anpassen

28.06.2017, 14:50 Uhr
· Online seit 28.06.2017, 13:13 Uhr
Höhere Kosten führen zu höheren Franchisen in der Krankenkasse: Der Bundesrat will die Franchisen an der Entwicklung der Kosten in der Grundversorgung ausrichten. Am System mit den Wahlfranchisen selbst will er festhalten, entgegen früheren Plänen.
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Am Mittwoch gab die Landesregierung eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in Vernehmlassung, um die Franchisen parallel zu den Gesundheitskosten steigen zu lassen. Zuvor hatte er auf Ersuchen des Parlaments untersuchen lassen, wie weit die Höhe der Franchise und die Inanspruchnahme von Leistungen zusammenhängen.

Dieses System habe sich grundsätzlich bewährt, schreibt der Bundesrat nun. Müssten Versicherte über die Franchise selber etwas beisteuern an in Anspruch genommene medizinische Leistungen, nähmen sie weniger Behandlungen in Anspruch. Wer umgekehrt mehr Leistungen benötige, wähle eine eher tiefere Franchise und bezahle mehr Prämien.

Diese Wirkung will der Bundesrat erhalten und darum die Franchisen neu mit der Entwicklung der von der Grundversicherung gedeckten Kosten Schritt halten lassen. Diese Kosten stiegen laut dem Bericht zur Vorlage zwischen 1996 - als das KVG in Kraft trat - und 2015 von 12 auf 30 Milliarden Franken im Jahr.

Angestrebt wird ein Verhältnis von 1:12 zwischen der Grundfranchise von heute 300 Franken und den massgeblichen Kosten. Ist das Verhältnis 1:13 erreicht, wird die Grundfranchise um 50 Franken erhöht, zunächst auf 350 Franken. Ebenso müssten die höheren Wahlfranchisen um jeweils 50 Franken nach oben angepasst werden.

Geht man von einem jährlichen Kostenanstieg von 3,5 Prozent aus, wäre aus heutiger Sicht die erste Erhöhung für das Jahr 2020 fällig. Danach wären weitere Anpassungen in etwa alle vier Jahre nötig.

Der Bundesrat hat bereits die Kompetenz, die Grundfranchise und auch die Wahlfranchisen zu bestimmen, und er hat dies seit 1996 mehrmals getan. Die Grundfranchise erhöhte sich so von 150 Franken im 1996 auf heute 300 Franken. Auch die Bruttokosten pro versicherte Person in der Grundversicherung haben sich seit 1996 in etwa verdoppelt.

Dass die Franchisen parallel zur Kostenentwicklung steigen sollen, hat das Parlament mit einer Motion verlangt. Bundesrat und Parlament hoffen, Versicherte so dazu zu bringen, mehr Zurückhaltung zu üben beim Beanspruchen von medizinischen Leistungen. Dies würde die Krankenkassen und letztlich auch die Prämienzahler entlasten.

Entgegen früheren Plänen will der Bundesrat alle bestehenden Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken für Erwachsene beibehalten. Allerdings will er die Prämienrabatte je nach Franchise abstufen und so erreichen, dass die Versicherten die für sie effektiv lohnendste Franchise wählen.

Neu sollen diese Prämienrabatte für Erwachsene zwischen 80 Prozent bei 500 Franken Franchise und 50 Prozent bei einer Franchise von 2500 Franken liegen. Mit 500 Franken Franchise gäbe es neu 160 statt wie heute 140 Franken Rabatt. Mit einer Franchise von 2500 Franken wären es hingegen statt wie heute 1540 künftig noch 1100 Franken.

Heute gilt für alle Wahlfranchisen ein maximaler Prämienrabatt von bis zu 70 Prozent. Das führt nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) dazu, dass ausser der Grundfranchise von 300 Franken und der höchsten Wahlfranchise (2500 Franken) keine Wahlfranchise für Versicherte optimal ist.

Mit dem Festhalten am Franchise-System macht der Bundesrat einen Entscheid vom Sommer 2015 rückgängig. Damals hatte er die heute selten genutzten Wahlfranchisen von 1000 und 2000 Franken für Erwachsene streichen und bei Kindern die Zahl der Franchisen von sechs auf zwei senken wollen.

Dieses Vorhaben erntete allerdings Kritik in der Vernehmlassung. Der Bundesrat legte seine Pläne deshalb im Februar 2016 auf Eis und entschied, zusätzliche Abklärungen zum Franchisensystem zu treffen.

Die Vernehmlassung zum Krankenversicherungsgesetz dauert bis 19. Oktober.

veröffentlicht: 28. Juni 2017 13:13
aktualisiert: 28. Juni 2017 14:50
Quelle: SDA

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