Bundesrat will Unternehmen zu Lohnanalysen verpflichten

18.11.2015, 21:30 Uhr
· Online seit 18.11.2015, 17:52 Uhr
Der Bundesrat will gegen Lohndiskriminierung vorgehen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sollen dazu verpflichtet werden, alle vier Jahre die Löhne zu analysieren. Prüfen müssten sie, ob Frauen und Männer gleich viel verdienen.
Christoph Fust
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Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes eröffnet. «Lohngleichheit ist kein Geschenk an die Frauen», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern. Die Frauen hätten Anspruch darauf.

Es handle sich um einen Auftrag des Stimmvolkes. Dieser sei seit über 30 Jahren in der Verfassung verankert und noch immer nicht umgesetzt worden - «obwohl viele wollen, dass Verfassungsaufträge sofort umgesetzt werden», sagte Sommaruga in Anspielung auf die Debatten über die Umsetzung von Volksinitiativen.

Freiwillige Massnahmen gescheitert

Noch immer verdienen Frauen für gleichwertige Arbeit weniger als Männer. Gemäss dem Bundesamt für Statistik lag der unerklärbare Lohnunterschied im Jahr 2012 bei 8,7 Prozent, was 678 Franken pro Monat entspricht.

Freiwillige Massnahmen hätten leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt, sagte Sommaruga. «Der Lohngleichheitsdialog ist gescheitert.» Deshalb sei der Bundesrat vor rund einem Jahr zum Schluss gelangt, dass es staatliche Massnahmen brauche.

Keine «Lohnpolizei»

Staatliche Lohnkontrollen sind nun jedoch nicht geplant: Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit ans Tageslicht kommt. Konkret sollen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden alle vier Jahre mit einer anerkannten Methode eine Lohnanalyse durchführen müssen. Betroffen wären 2 Prozent aller Unternehmen und 56 Prozent der Beschäftigten.

Die Durchführung der Lohnanalyse müssten die Unternehmen extern kontrollieren lassen. Die Kontrolle könnten sie wahlweise einem Revisionsunternehmen, einer staatlich anerkannten Selbstregulierungsorganisation oder den Sozialpartnern übertragen. Geprüft würde dabei nur, ob die Lohnanalyse korrekt durchgeführt wurde. Die Kontrollstellen würden dazu einen Bericht zuhanden der Geschäftsleitung erstellen.

Arbeitnehmende informieren

Die Arbeitgeber müssten die Arbeitnehmenden über das Ergebnis der Kontrolle informieren. Börsenkotierte Gesellschaften will der Bundesrat verpflichten, im Anhang zur Bilanz über das Ergebnis der Kontrolle zu informieren.

Sanktionen sind nicht vorgesehen. Lediglich als Variante schlägt der Bundesrat vor, dass das Gleichstellungsbüro Meldung erstattet, wenn ein Unternehmen keine Lohnanalyse durchgeführt hat oder die Durchführung nicht kontrollieren liess. Das Gleichstellungsbüro würde die gemeldeten säumigen Arbeitgeber dann in eine öffentlich zugängliche Liste eintragen, analog zur Regelung im Entsende- oder Schwarzarbeitsgesetz.

Kleiner Aufwand, grosse Wirkung

Sommaruga sprach von einer schlanken Vorlage. Der Aufwand sei klein, die Wirkung aber gross. Die Justizministerin stützt sich dabei auf die Ergebnisse einer Regulierungsfolgeabschätzung, die der Bund in Auftrag gegeben hatte.

Gemäss dieser würde der Aufwand für mittlere Unternehmen zwei Tage betragen. Zudem zeigte die Untersuchung, dass die Lohnanalyse wirkt: Von jenen Unternehmen, die bereits eine solche durchgeführt haben, hat die Hälfte Korrekturmassnahmen vorgenommen. In erster Linie wurden die Löhne von Frauen angepasst. Zwei Drittel der Unternehmen befürworten laut der Studie staatliche Massnahmen.

Diskriminierung nicht wegzudiskutieren

Dass sich die Lohnungleichheit nicht wegerklären lässt, zeigt eine weitere Studie, die der Bundesrat im Auftrag des Nationalrates erstellen liess. Kritiker monieren, dass die Lohndiskriminierung verschwinden würde, wenn beim Lohnvergleich weitere Faktoren berücksichtigt würden. Die Studie kommt nun aber zum Schluss, dass ein erheblicher Teil der Lohnunterschiede auch mit zusätzlichen Faktoren unerklärbar bleibt.

Bei manchen zur Diskussion stehenden Faktoren stellt sich zudem das Problem, dass diese selbst Diskriminierungspotenzial haben: Werden sie berücksichtigt, wird «wegerklärt», was faktisch eine Diskriminierung ist. Das gilt etwa für Karriereunterbrechungen, denn Arbeitgeber bewerten Unterbrüche von Frauen wegen Erziehungsarbeit anders als solche von Männern wegen Militärdienst.

Bei den statistischen Methoden sehen die Autoren der Studie Möglichkeiten für Verbesserungen, damit Spitzenlöhne nicht zu stark ins Gewicht fallen. Auch damit verschwindet der unerklärbare Anteil der Lohnungleichheit aber nicht.

veröffentlicht: 18. November 2015 17:52
aktualisiert: 18. November 2015 21:30
Quelle: SDA

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