Bundesrat will Wolf künftig gleich behandeln wie Luchs oder Steinbock

23.08.2017, 12:21 Uhr
· Online seit 23.08.2017, 09:57 Uhr
Die Jagd auf den Wolf könnte in Zukunft zunehmen: Das Raubtier soll in der Berner Konvention nicht mehr zu den streng geschützten Tierarten gehören. Das beantragt der Bundesrat dem Europarat. Seit Jahren diskutieren Bund, Kantone, Jäger und Umweltschützer über den Umgang mit dem Wolf.
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Probleme gibt es, seit das Grossraubtier Lebensräume in der Schweiz zurückerobert. Vor allem die Tierhalter im Berggebiet haben Mühe mit dem Wolf, da immer wieder Schafe oder Ziegen gerissen werden.

Die Räte sind sich mehrheitlich einig darüber, dass der Schutz des Wolfs gelockert werden soll. Sie haben bereits eine Motion des Bündner CVP-Ständerats Stefan Engler angenommen. Diese verlangt, dass die Wolfspopulation unabhängig von einem Schaden dezimiert werden kann, beispielsweise um die Bildung von Rudeln zu verhindern.

Keinen Konsens im Parlament gibt es bei der Standesinitiative des Kantons Wallis mit dem Titel «Wolf. Fertig lustig!». Diese fordert, dass die Schweiz die Berner Konvention, den völkerrechtlichen Vertrag über den Artenschutz, neu verhandelt mit dem Ziel, den Schutz des Wolfes aufzuheben. Zudem soll der Wolf ganzjährig gejagt werden dürfen. Der Ständerat lehnte diese ab, der Nationalrat nahm sie an.

Der Bundesrat sucht nun einen Mittelweg, der mit der Berner Konvention vereinbar ist. Er möchte - wie die ständerätliche Umweltkommission - den Schutzstatus des Wolfes in der Konvention von «streng geschützt» auf «geschützt» zurückstufen. Damit könnte der Wolf gleich behandelt werden wie etwa der Luchs oder der Steinbock.

Das Eidg. Umweltdepartement (UVEK) wurde beauftragt, dem Europarat den entsprechenden Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Ein gleiches Begehren der Schweiz hatte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention 2006 bereits einmal abgelehnt.

Auch weitere Regeln zur Jagd dürften in den kommenden Monaten unter der Bundeshauskuppel zu reden geben. Der Bundesrat will nicht nur den Schutz von Wölfen, sondern auch von anderen konfliktträchtigen geschützten Arten lockern. Die Behörden sollen nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können.

Die Landesregierung schlägt in der ebenfalls am Mittwoch verabschiedeten Botschaft zur Teilrevision des Jagdgesetzes vor, dass der Tierbestand dezimiert werden darf, sofern die Wildtiere trotz Präventionsmassnahmen grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden.

Neben dem bereits heute in der Jagdverordnung aufgeführten Steinbock und dem Wolf wird gemäss einer vom Parlament überwiesenen Motion von alt Ständerat Paul Niederberger (CVP/NW) der Höckerschwan auf diese Liste gesetzt. «Je nach Debatte im Parlament können noch weitere Tierarten wie Biber oder Luchs dazukommen», schreibt der Bundesrat. Diese Tiere könnten per Verordnung auf die Liste genommen werden.

Auch die Zuständigkeiten würden neu geregelt. Heute muss das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Abschuss bewilligen. In Zukunft würde der Bundesrat jene Tierarten bezeichnen, deren Bestand reguliert werden darf. Der Entscheid, ob tatsächlich geschützte Tiere erlegt werden dürfen, würde dann bei den Kantonen liegen. Ein konkreter Schaden müsste nicht mehr nachgewiesen werden.

Einzelne Tiere, die grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden, dürfen von den Kantonen jederzeit zum Abschuss freigegeben werden. Die Population darf aber auf keinen Fall gefährdet werden.

In ihrer Botschaft hält die Landesregierung weitestgehend an ihren ursprünglichen Plänen fest, obwohl es in der Vernehmlassung von verschiedener Seite teilweise massive Kritik gegeben hatte. Umweltschutzorganisation und die Linke lehnen die neuen Regelungen grundsätzlich ab; für die SVP, die Wolfsgegner, die Bauern und die Kantone Wallis und Graubünden stimmt die Stossrichtung, doch die Vorlage geht ihnen zu wenig weit.

veröffentlicht: 23. August 2017 09:57
aktualisiert: 23. August 2017 12:21
Quelle: SDA

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