Bundesstrafgericht: Teilbedingte Strafe für Terror-Unterstützung

18.08.2017, 19:00 Uhr
· Online seit 18.08.2017, 17:24 Uhr
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen Schweizer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Mann hatte Propaganda für eine verbotene radikal-islamistische Organisation betrieben und mehrere Leute zu indoktrinieren versucht.
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Verurteilt wurde der ehemalige Angestellte einer privaten Sicherheitsfirma wegen Verstössen gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) sowie mit ihnen verwandten Organisationen. Seine Taten verübte Mann mit kurdisch-türkischen Wurzeln in der Schweiz, in Italien und in der Türkei.

Von seiner Freiheitsstrafe muss der 33-Jährige sechs Monate absitzen. Die restlichen zwei Jahre wurden bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von drei Jahren, wie dem Urteil des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist. Zudem muss er die Verfahrenskosten von insgesamt rund 151'000 Franken übernehmen.

Da er sich ab Februar zunächst in Untersuchungshaft befand und im Mai den Strafvollzug vorzeitig antrat, wird er bereits am kommenden Montag entlassen. Als Schweizer Staatsbürger kann er nicht ausgewiesen werden.

Die Verhandlung gegen den Tessiner wurde im abgekürzten Verfahren geführt; der Beschuldigte hatte die in der Anklage gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Grundsatz anerkannt. Vor Gericht sagte der Mann am Freitag, er anerkenne seine Fehler.

Im Verlaufe seines Verfahrens habe er seine Meinung über die Schweizer Justiz geändert. «Ich wurde sehr respektvoll und korrekt behandelt», sagte der Mann. Das Bundesstrafgericht hiess das Strafmass gut, auf das sich die Bundesanwaltschaft und der Angeklagte verständigt hatten.

Von Januar 2014 bis Februar 2017 hatte der Mann vor allem in Lugano aber auch in den italienischen Städten Como und Reggio Emilia über Soziale Medien aber auch persönlich Propaganda für die damalige Al-Nusra-Front betrieben und neun Männer und eine Frau von deren Ideologie zu überzeugen versucht. Dabei hatte er gemäss Anklage eine «indoktrinierende und radikalisierende Rolle» inne.

Zudem half er 2015 von Lugano und der Türkei aus zwei Männern, ins syrisch-irakische Kriegsgebiet zu gelangen. Dies tat er laut der Anklage im Wissen, dass die beiden Männer sich der Terrormiliz IS anschliessen wollten. Einer von ihnen wurde dort Ende 2015 getötet.

Der in Lugano wohnhafte Mann war im Februar im Rahmen einer Anti-Terror-Aktion der Bundespolizei im Tessin festgenommen worden. Dabei war auch ein Gebetshaus durchsucht worden. Dort erfolgte aber keine Festnahme.

veröffentlicht: 18. August 2017 17:24
aktualisiert: 18. August 2017 19:00
Quelle: SDA

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