«CBD-Schnelltest in St.Gallen vorstellbar»

· Online seit 23.08.2017, 13:28 Uhr
Die Zürcher Polizei kann mit einem Schnelltest feststellen, ob es sich um Drogen- oder CBD-Hanf handelt. Dieser Test soll verhindern, dass Besitzer legalen Hanfs keine Bussen mehr zahlen müssen. Auch in den Kantonen St.Gallen und Thurgau kann sich die Polizei einen solchen Test sehr gut vorstellen. Im Moment müssen alle Proben im Labor ausgewertet werden.
Lara Abderhalden
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«Wir stehen in Kontakt mit der Zürcher Polizei», sagt Florian Schneider von der Kantonspolizei St.Gallen. «Wir können uns aber grundsätzlich sehr gut vorstellen, einen solchen Test auch in St.Gallen einzuführen.» Er würde die Polizeiarbeit in vielen Bereichen vereinfachen: «Wenn wir heute jemanden auf der Strasse mit Cannabis erwischen, müssen wir den Stoff zuerst im Labor testen lassen.» Dies brauche seine Zeit.

Weniger ungerechtfertigte Bussen

«Auch wenn es sich um CBD handelt, müssen wir die Ware beschlagnahmen, testen und im Falle legalen Hanfs wieder dem Besitzer zurück geben», so Schneider. So können auch Personen zuerst gebüsst werden, die legales Hanf bei sich haben. Sollte sich der CBD-Schnelltest, den die Zürcher Polizei einsetzt, als zuverlässig heraus stellen, würde er auch in St.Gallen einige Probleme und Unannehmlichkeiten aus dem Weg schaffen.

Schnelltests in Zürich werden beobachtet

Ähnlich ist die Situation im Kanton Thurgau. «Wir würden einen CBD-Schnelltest klar begrüssen», sagt Matthias Graf von der Kantonspolizei Thurgau. «Im Moment ist es im Kanton Thurgau aber nicht geplant.» Man werde die Testphase in Zürich beobachten und dann allenfalls handeln. Im Thurgau gäbe es aber deutlich weniger Fälle als in den Grossstädten. «Wir hatten erst ein halbes Dutzend Fälle, in denen wir überprüfen mussten, ob es sich um CBD- oder normales Hanf handelt.»

Fahrausweisentzug bei legalen Mitteln

Dass der Schnelltest auch bei Polizeikontrollen auf der Strasse eingesetzt wird, ist eher unwahrscheinlich. Dort spiele es keine Rolle, ob ein Fahrer unter dem Einfluss legalen Cannabis oder illegalen Stoffs unterwegs ist. «Beim Autofahen kommt es nicht auf den Stoff darauf an, sondern auf die Fahrfähigkeit. Reagiert eine Person besonders heftig auf CBD, ist sie nicht mehr fahrfähig», sagt Florian Schneider.

In diesem Fall kann dem Autofahrer der Fahrausweis entzogen werden. «Dies gilt übrigens auch bei Erkältungsmitteln wie NeoCitran. Wenn wir sehen, dass ein Autofahrer nicht zu hundert Prozent fahrfähig ist, wird ihm der Fahrausweis entzogen, sogar bei legalen, einfachen Schmerzmitteln.»

veröffentlicht: 23. August 2017 13:28
aktualisiert: 23. August 2017 13:28
Quelle: abl

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