Der Goldschakal ist ins Bündnerland vorgedrungen

· Online seit 13.01.2016, 13:42 Uhr
Der Goldschakal ist bis ins Bündnerland vorgedrungen. Ein Jäger hat versehentlich einen erlegt. Einige Tage zuvor, war ein solches Tier in eine Fotofalle geraten. Ob es das selbe Tier war, ist nicht bekannt.
Christine König
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Ein Jäger erlegte vergangenes Wochenende in der Surselva auf der Passjagd aus Versehen einen jungen, männlichen Goldschakal in der Meinung, es sei ein Fuchs. Nachdem der Jäger den Fehler bemerkt hatte, erstattete er unverzüglich Selbstanzeige bei der Wildhut. Dies teilt die Standeskanzlei des Kantons Graubünden mit.

Erster physische Nachweis

Kurz zuvor, am 27. Dezember 2015, war ein solches Tier in der Surselva in eine Fotofalle geraten. Ob es sich dabei um das gleiche Tier handelt, ist nicht erwiesen. Damit bestätigt sich aber, dass die Ausbreitung dieser Tierart vom süd-östlichen Europa auf natürliche Art und Weise nach Zentraleuropa fortschreitet. Für die Schweiz ist es der erste physische und der zweite fotografische Nachweis, nachdem im Winter 2011/2012 in den Nordwest-Alpen ein Goldschakal in mehreren Fotofallen erfasst wurde.

Der Goldschakal ist ein mittelgrosser Vertreter der Hundeartigen und steht mit einem Körpergewicht von 8 bis 15 Kilogramm zwischen Fuchs und Wolf (das Tier aus der Surselva wog 11,2 Kilogramm). Er ist hochbeiniger und etwas kräftiger als der Fuchs und hat einen kürzeren Schwanz mit einer schwarzen Spitze. Seine Nahrung setzt sich aus kleineren bis mittleren Wirbeltieren, Insekten und Früchten zusammen; er kann aber auch Schafe und Ziegen reissen.

Vom Balkan nach Mitteleuropa

Seit vielen Jahren dehnt er sein Verbreitungsgebiet kontinuierlich vom südöstlichen Balkan nach Mitteleuropa aus. In Österreich und Nordost-Italien pflanzt sich der Goldschakal seit 2007 fort. Die nächsten bekannten Vorkommen finden sich im Südtirol. Mit der Arealausweitung und der selbständigen Einwanderung gilt diese Art gemäss Einschätzung des Bundes in der Schweiz als «einheimische, geschützte Art». Für die Regelung allfälliger Schäden wurde deshalb die Jagdverordnung vorsorglich angepasst und der Goldschakal den anderen geschützten Grossraubtierarten Luchs, Wolf und Bär gleichgestellt.

veröffentlicht: 13. Januar 2016 13:42
aktualisiert: 13. Januar 2016 13:42
Quelle: pd

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