«Der Kontakt zu den Buben war zufällig»
«Der Kontakt entstand zufällig im Internet beim Gamen», antwortete der Beschuldigte vor Gericht auf die Frage des Richters, wie er sich mit den Buben unterhalten hat. Dann hätten sich die Konversationen entwickelt. Konkret danach gesucht habe er damals nicht, sagte der heute 21-Jährige gegenüber dem Richter. Dieser wollte vom Beschuldigten wissen, ob dieser noch Kontakt zu Buben habe, worauf dieser verneinte. Der Flawiler wurde unter anderem wegen Anstiftung von minderjährigen zur Herstellung von Kinderpornografie und der Verleitung von Kindern zu sexuellen Handlungen angeklagt (FM1Today berichtete).
Der Angeklagte wirke im Gerichtsaal verunsichert und bereut seine Taten. Zur Verhandlung kam der Beschuldigte allein und traf am Parkplatz seinen Anwalt.
Richter sieht ambulante Therapie als richtigen Weg
Das Gericht verurteilte den Flawiler zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, welche zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben wird. Der Richter erklärte dem Beschuldigten auf eine fast grossväterliche Art, dass er ihm für die Zukunft keine Steine in den Weg legen wolle: «Sie sind noch jung und haben einen Fehler gemacht. Wir machen alle Fehler und wir sind der Ansicht, dass Sie mit einer ambulanten Behandlung auf dem Weg der Besserung sind.» Der Flawiler nahm das Urteil gefasst auf und verliess das Gericht mit steinerner Miene.
Tausende Kinderpornos gesammelt
Der damals 18-jährige Flawiler verlangte per Whatsapp von mehreren minderjährige Buben im Alter zwischen zehn und 13 Jahren Bilder ihrer Genitalien. Ebenso mussten ihm die Buben Videos schicken, die sie beim Masturbieren zeigen. Dieses Material stellte der Angeklagte dann auf Tauschplattformen von Pädophilen zur Verfügung. Schon im Alter von rund 16 Jahren kam der Verurteilte mit pornografischem Material in Kontakt. Auf den beschlagnahmten Geräten fanden die Behörden mehrere tausend Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt. Diese werden vernichtet und der Verurteilte muss über 10'000 Franken Verfahrenskosten tragen.