Blitzerwarnungen auf deutscher Webseite

24.01.2018, 14:26 Uhr
· Online seit 24.01.2018, 12:03 Uhr
Warnungen vor Blitzern sind in der Schweiz verboten und können strafrechtlich verfolgt werden. Anders sieht die Lage aus, wenn eine deutsche Webseite vor Blitzern in der Schweiz warnt. Das passiert gerade.
Sandro Zulian
Anzeige

Auf der deutschen Webseite «Blitzer.de» kann man Blitzerwarnungen in Echtzeit abrufen, schreibt «20 Minuten». Aktuell findet man im FM1-Land ein Dutzend Blitzerwarnungen. Die Standorte reichen von St.Gallen über Flawil, Rapperswil, Chur bis nach Romanshorn. Die Webseite bietet ebenfalls eine App an.

Eine rechtlich schwierige Sache

Wie die Pendlerzeitung schreibt, sei es allerdings nicht einfach, die deutschen Blitzerwarner in der Schweiz zu erwischen und zu büssen. Gemäss Roman Dobler von der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ist das Schweizer Strassenverkehrsgesetz nur in der Schweiz anwendbar. Der Tatort müsse demnach grundsätzlich in der Schweiz sein. Es sei entscheidend, ob beispielsweise ein deutscher Autofahrer einen Blitzer im FM1-Land noch in der Schweiz meldet, oder den Standort der Messanlage erst einträgt, wenn er schon wieder über der Grenze ist. Klarer ist die Lage, wenn ein ein Autofahrer auf frischer Tat ertappt wird. Heisst, er wird dabei erwischt, wie er auf Schweizer Boden den Standort einer Messanlage ins Handy einträgt.

Kantonspolizei St.Gallen setzt auf Eigenverantwortung

«Wöchentlich veröffentlichen wir jeweils am Freitag die Liste der semistationären Anlagen», sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, auf Anfrage von FM1Today. Davon gebe es im Kanton neun. Hinzu kommen sieben Rotlicht- und Geschwindigkeitsmesser, fünf festinstallierte Anlagen, fünf sogenannte «Laserpistolen» (ein Lasermessgerät, das in der Hand gehalten wird), drei stationäre Radarboxen, sowie verschiedene Messmöglichkeiten in zivilen und angeschriebenen Polizeifahrzeugen. Insgesamt erwirtschaften diese Messmethoden in globo über 13 Millionen Franken jährlich.

Krüsi setzt indes auf die Eigenverantwortung der mobilen Bürger: «In unserem Rechtsstaat gibt es einfach Regeln, die eingehalten werden müssen.» Man wisse ganz genau, dass es Folgen hat, wenn man etwas unerlaubtes macht. Das gelte nicht nur auf den Strassen: «Wenn man in einem Einkaufszentrum etwas klaut, und man erwischt wird, gibt es Konsequenzen.» Gleichermassen müsse man auch mit Folgen rechnen, wenn man zu schnell fährt.

Im Thurgau stimmt es nicht

Auch im Kanton Thurgau sind Blitzerwarnungen nicht unbekannt. Mediensprecher Daniel Meili traut diesem Angebot allerdings nicht: «Wir haben schon ein paar Mal festgestellt, dass Blitzer- Standorte falsch angegeben werden.»

Art. 98a Warnungen vor Verkehrskontrollen
3. Mit Busse wird bestraft, wer:
a) öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt;
b) eine entgeltliche Dienstleistung anbietet, mit der vor solchen Kontrollen gewarnt wird;

c) Geräte oder Vorrichtungen, die nicht primär zur Warnung vor behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs bestimmt sind, zu solchen Zwecken verwendet.

(saz)
veröffentlicht: 24. Januar 2018 12:03
aktualisiert: 24. Januar 2018 14:26

Anzeige
Anzeige