Die Formularpflicht für Vermieter ist im Parlament gescheitert

13.09.2016, 13:15 Uhr
· Online seit 13.09.2016, 11:56 Uhr
Neue Mieter haben auch in Zukunft keinen generellen Anspruch darauf, den Mietzins der Vormieter zu erfahren. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die so genannte Formularpflicht für Vermieter abgelehnt.
Michael Ulmann
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Die kleine Kammer beschloss am Dienstag mit 29 zu 14 Stimmen, nicht auf die Revision des Mietrechts einzutreten. Die Vorlage des Bundesrats ist damit vom Tisch. Die Regierung hatte Vermieter verpflichten wollen, bei Abschluss eines neuen Vertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen.

Kantone sollen zuständig bleiben

Die Mehrheit der ständerätlichen Rechtskommission fand nun aber, dass für die Formulare die Kantone zuständig bleiben sollten, wie Präsident Fabio Abate (FDP/TI) ausführte. Zurzeit kennen sieben Kantone, nämlich Nidwalden, Zug, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Genf und Zürich, eine Formularpflicht.

Eine von Robert Cramer (Grüne/GE) angeführte Minderheit hätte eine landesweite Formularpflicht gewollt. Cramer verwies auf die in der Verfassung verankerte Pflicht, gegen Mietzinsmissbrauch vorzugehen. Gerade junge Menschen hätten es oft schwer, eine Wohnung zu finden.

Vergeblich geworben

Der Bundesrat wollte mit der Vorlage Transparenz auf dem Mietmarkt schaffen. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann warb vergeblich für ein Eintreten auf die Vorlage. Die Formularpflicht habe keine negativen Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit, sagte er. «Mit dem Instrument wurden gute Erfahrungen gemacht.»

veröffentlicht: 13. September 2016 11:56
aktualisiert: 13. September 2016 13:15
Quelle: SDA

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