Die Suva warnt vor teuren Privatbehandlungen

08.09.2016, 09:12 Uhr
· Online seit 08.09.2016, 09:00 Uhr
Der Unfallversicherer Suva warnt vor teuren Behandlungen in Privatkliniken oder durch Privatärzte im Ausland. Er empfiehlt, vor Auslandreisen eine Ferien- und Reiseversicherung abzuschliessen. Jährlich verunfallen durchschnittlich rund 50'000 Schweizer im Ausland.
René Rödiger
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Eine medizinische Behandlungen kann bei einem Privattarif im Ausland erheblich teurer werden als in der Schweiz, wie die Suva am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt. Sie gibt zu bedenken, dass es gerade in Touristengebieten oft schwierig sei, öffentliche Spitäler zu finden oder Ärzte, die zum Grundtarif des entsprechenden Landes abrechnen.

Wird ein Patient in einem EU- oder EFTA-Land behandelt, übernimmt die Suva dieselben Leistung, wie wenn er im entsprechenden Land sozialversichert wäre. Im übrigen Ausland bezahlt sie maximal den doppelten Betrag, den eine Behandlung in der Schweiz kosten würde. Doch in Ländern mit hohen Medizinalkosten wie den USA, Kanada, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Japan reiche auch dieser Betrag oft nicht aus.

Die Suva weist darauf hin, dass viele Hotels - etwa auf Mallorca oder in der Türkei - Absprachen mit Privatkliniken hätten und ihre Gäste bei Unfällen direkt dorthin bringen. In Österreich würden auf Skiunfälle spezialisierte Privatkliniken Verletzte sogar mit eigenen Helikoptern direkt von der Piste holen und auch dann eine sofortige Operation empfehlen, wenn ein Heimtransport in die Schweiz möglich wäre.

Während die österreichischen Spitäler zum Beispiel für eine Knie-Arthroskopie 12'000 Franken berechnen, würde diese in einem öffentlichen Schweizer Spital bloss 1000 Franken kosten.

Die Patienten müssen meistens schriftlich der vollen Kostenübernahme zustimmen. «Da kann es schnell passieren, dass ein ungenügend versicherter Verunfallter Leistungen in der Höhe von mehreren 10'000 Franken selber berappen muss», wird Roger Stalder, Teamleiter Ausland bei der Suva, in der Mitteilung zitiert.

In der Türkei könne es vorkommen, dass eine schwer verunfallte Person das Spital nicht verlassen darf, selbst wenn ein Rega-Flugzeug für den Rücktransport bereitsteht, solange nicht zuerst der Privattarifbetrag erstattet wurde.

Ferien- und Reiseversicherungen übernehmen in der Regel alle Kosten für notfallmässige ärztliche Leistungen, Medikamente und Spitalaufenthalte, die durch die eigene Kranken- und Unfallversicherung nicht vergütet werden. Zudem decken sie weltweit Rettungsaktionen und Rücktransporte in die Schweiz.

veröffentlicht: 8. September 2016 09:00
aktualisiert: 8. September 2016 09:12
Quelle: SDA

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