Die Vignette 2017 ist grün metallic
Gültig ist sie ab Donnerstag und bis zum 31. Januar 2018. Sie kostet weiterhin 40 Franken. Eine Erhöhung des Preises auf 100 Franken wurde 2013 an der Urne abgelehnt.
Die Zollverwaltung fordert Fahrzeuglenkende dazu auf, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, damit sie freie Sicht haben. Die neue Vignette muss «direkt im Originalzustand und ohne Verwendung anderer Materialien auf das Fahrzeug an der vorgeschriebenen Stelle geklebt werden», heisst es in der Mitteilung.
Bei Personenwagen ist dies auf der Innenseite am Rand der Windschutzscheibe. Bei Anhängern und Motorrädern muss sie an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil befestigt werden. Die Zollverwaltung erinnert daran, dass die Vignette nur für das Fahrzeug gültig ist, auf das sie geklebt wurde. Es ist verboten, sie zu entfernen und woanders oder am selben Ort wieder anzubringen.
Sie warnt auch davor, im Kleinanzeigenmarkt oder über eine Internetplattform Vignetten zu kaufen. Häufig würden bereits benutzte und somit entwertete oder präparierte Vignetten angeboten. Wer eine solche Vignette verwendet, kann wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von mindestens 500 Franken bestraft werden.