Die Zahl der IV-Neurenten liegt unverändert bei rund 14'000

23.05.2017, 11:50 Uhr
· Online seit 23.05.2017, 10:42 Uhr
Die Zahl der neu zugesprochenen IV-Renten bleibt stabil. 2016 wurden 14'100 Neurenten zugesprochen, etwa gleich viele wie im Vorjahr. Seit dem Spitzenjahr 2003 hat die Zahl um die Hälfte abgenommen. Die Zahl der laufenden Renten nimmt weiter ab.
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Im Januar waren es 219'100, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag mitteilte. Das sind 2900 Renten weniger als im Vorjahr, was einem Minus von 1,3 Prozent entspricht. Die Abnahme gegenüber dem Höchststand von 2006 beträgt 15 Prozent. Ganze Renten werden einmal gezählt, Teilrenten anteilsmässig.

Zugenommen haben in den vergangenen Jahren die Massnahmen der IV zur beruflichen Eingliederung. Die Zahlen widerspiegelten die grundlegende Neuausrichtung der Invalidenversicherung von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung, schreibt das BSV.

Insgesamt beanspruchten im vergangenen Jahr 39'800 Personen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung. Nach Abschluss der Massnahmen kann die Erwerbsfähigkeit in 78 Prozent der Fälle erhalten werden.

Das BSV vermeldet auch Zahlen zum Missbrauch. 2016 hat die IV 1950 Ermittlungen abgeschlossen. Der Verdacht bestätigte sich in 650 Fällen. Im Vorjahr waren es 540 Fälle gewesen. Die Zahlen zeigten, dass die überwiegende Mehrheit der Versicherten sich korrekt verhalte und zu Recht Leistungen beziehe, hält das BSV fest.

Dank der Missbrauchsbekämpfung konnten 2016 insgesamt umgerechnet 470 ganze Renten eingespart werden. Damit wurden Einsparungen von 178 Millionen Franken erzielt, bei Kosten von rund 8 Millionen Franken.

Nicht bei allen Missbrauchsfällen handelt es sich um Betrug im juristischen Sinne. Häufig sind Fälle von Verletzung der Meldepflicht - beispielsweise wenn jemand ein höheres Einkommen erzielt als bei der Rentenberechnung berücksichtigt wurde.

270 Ermittlungen wurden nach einer Observation abgeschlossen. Bei 180 Fällen konnte auf Grund der Observation ein Versicherungsmissbrauch nachgewiesen werden, gegenüber 140 Fällen im Vorjahr.

Für eine Observation müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an gesundheitlichen Beschwerden oder Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen. Die Aufträge vergibt die IV an Ermittlungsfirmen. Sie arbeitet auch mit der Polizei zusammen. Die Ermittler beobachten die Versicherten im öffentlichen Raum. Im Ausland wurden bisher nur in Kosovo und in Thailand Observationen durchgeführt.

Die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs habe sich eingespielt, bilanzert das BSV. Die Aufbauphase sei nun beendet. Der Aufbau eine professionellen, einheitlichen Missbrauchsbekämpfung durch die kantonalen IV-Stellen hatte 2008 begonnen.

veröffentlicht: 23. Mai 2017 10:42
aktualisiert: 23. Mai 2017 11:50
Quelle: SDA

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