Dieser Facebook-Post ist ein Fake!

06.03.2016, 11:53 Uhr
· Online seit 06.03.2016, 09:31 Uhr
Im Moment kursieren auf Facebook Postings, mit der Aufforderung, seine Datenschutz-Rechte zu schützen, da Facebook seine Richtlinien geändert habe. Alles Humbug! Was der Post mit Mord und Totschlag zu tun hat, lest ihr hier.
Lara Abderhalden
Anzeige

Dieser Text prangt zurzeit an etlichen Chroniken und Pinnwänden auf Facebook:

Ich erkläre hiermit folgendes: heute 6.März 2016, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc... nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !
Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder -- anderes Personal im Dienst von Facebook.
Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).
Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinemProfil verwendet werden dürfen.

(nicht teilen. Du musst kopieren und einfügen)

Der Inhalt dieses Postings ist nicht nur falsch, sondern auch irreführend.

Erstens: Auf der Seite des Facebook-Unternehmens steht schwarz auf weiss, dass die AGB nicht erst kürzlich, sondern am 30. Januar 2015 zuletzt überarbeitet wurden. Also vor über einem Jahr.

Zweitens: Dieser Punkt ist das eigentlich Irreführende. Artikel 111, 112 und 113 des Schweizer Strafgesetzbuches sind Artikel, bei denen es um Mord und Totschlag geht. Artikel 111 handelt von vorsätzlicher Tötung, Artikel 112 von Tötung und Mord und Artikel 113 von Totschlag. Diese Artikel haben also absolut nichts mit Datenschutz zu tun. Die rechtlichen Grundlagen sind somit schlichtweg erfunden.

Drittens: Facebook-Widerrufe sind so oder so wirkungslos. Wer ein Konto bei Facebook eröffnet, akzeptiert bereits mit der Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Facebook kontrolliert ausserdem nicht, wer welche Inhalte mit seinem Konto postet oder teilt. Die Urheberrechte liegen laut Verbraucherschützer ohnehin beim Nutzer, daran können auch die Facebook-AGB nichts ändern. Allerdings ist das Nutzen der Bilder Facebook erlaubt.

Es gibt also nur einen Weg, seine Bilder, Videos, traurigen Statusmeldungen und verteilten Likes zu schützen: Profil löschen.

(abl)

 

 

 

veröffentlicht: 6. März 2016 09:31
aktualisiert: 6. März 2016 11:53

Anzeige
Anzeige