Drei der vier Iraker im IS-Prozess zu Freiheitsstrafen verurteilt
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass drei der Iraker versucht hatten, Informationen, Material und Personal in die Schweiz zu bringen, die für die Durchführung eines Anschlags notwendig sind. Ein Anschlagsplan war gemäss der Bundesanwaltschaft bereits «klar initialisiert» worden. Laut Gericht sei eine terroristische Aktivität zwar naheliegend aber nicht zwingend gewesen.
Der im Rollstuhl sitzende Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt - die Bundesanwaltschaft hatte 7,5 Jahre beantragt. Der Richter gelangte zu der Ansicht, dass der Hauptangeklagte direkte Verbindung zu einem mutmasslichen Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterhielt.
Die zur Last gelegten Chatprotokolle würden als Aufruf zum Kampf gelten, auch wenn nicht alle Schlüsselwörter einen zwingend aggressiven Charakter gehabt hätten. Der zweite Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, weil er mit seinen Aktivitäten in den Social Media den IS unterstützt haben soll.
Der dritte Angeklagte erhält ebenfalls eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten - er soll in der Schweiz am Aufbau einer IS-Zelle mitgewirkt haben. Beim vierten Angeklagten entschied das Gericht dagegen auf einen Freispruch: Die Unterstützung einer kriminellen Organisation sei nicht erwiesen.
Drei der Angeklagten befanden sich bereits seit April 2014 in Untersuchungshaft - die verbüsste Zeit wurde auf das Strafmass angerechnet.
Es sei im «höchsten Mass verwerflich», dass die Angeklagten versuchten, ihren Kampf in ein Land zu exportieren, das sie mit seinem Sozialsystem massgeblich unterstütze, sagte der Richter am Freitag.