Drei Wohnwagen-Einbrecher erwischt

· Online seit 23.02.2016, 12:53 Uhr
Die Kantonspolizei St.Gallen hat drei Wohnwagen-Einbrecher ermittelt und das Ermittlungsverfahren gegen sie abgeschlossen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen in mindestens zehn Fällen in Wohnwagen eingebrochen zu haben oder daran beteiligt gewesen zu sein.
Michael Ulmann
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Die drei beschuldigten Personen wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verzeigt. Ein 21-jähriger Portugiese wurde zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Gegen eine jugendliche Person läuft die Untersuchung noch. Gegen eine weitere Person wurde keine Strafuntersuchung eröffnet.

In Wohnwagen geschlafen und gegessen

Im November und Dezember 2015 wurde auf dem Kiesplatz Portacher eine Einschleiche- und Einbruchdiebstahlserie verübt, wie die Kantonspolizei St.Gallen am Dienstag mitteilte. Der Platz in Jona dient während den kalten Monaten jeweils als Winterquartier für Wohnwagen. Aufgeteilt in drei Tatserien wurde dort in mindestens zehn Fällen in verschiedene Wohnanhänger eingebrochen oder eingeschlichen. Die Täterschaft verbrachte teilweise mehrere Nächte in den Wagen und konsumierte in einigen Fällen Lebensmittel, welche als Vorräte gelagert wurden. Der Deliktsbetrag ist sehr gering, der Sachschaden von rund 9000 Franken jedoch hoch.

Haupttäter aus Portugal

Der Hauptbeschuldigte, ein 21-Jähriger Portugiese, wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St.Gallen wegen mehrfach versuchtem Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachem Hausfriedensbruchs zu einer zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Eine in einer bereits vorgängig abgeschlossenen Strafuntersuchung bedingt ausgesprochene Geldstrafe wegen versuchtem Diebstahls wurde wiederrufen und für vollziehbar erklärt.

Eine jugendliche Person wird verdächtigt, ein Teil der Delikte zusammen mit dem 21-jährigen Portugiesen begangen zu haben. Die Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat gegen diese jugendliche Person eine Strafuntersuchung eröffnet. Diese ist derzeit noch pendent. Gegen eine 20-jährige Portugiesin erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Nichtanhandnahmeverfügung und eröffnete damit keine Untersuchung.

veröffentlicht: 23. Februar 2016 12:53
aktualisiert: 23. Februar 2016 12:53
Quelle: red

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