Dritte Anzeige - Mädchen darf nicht schwimmen

24.06.2017, 10:11 Uhr
· Online seit 24.06.2017, 09:21 Uhr
Obwohl er schon dreimal angezeigt wurde und hohes Bussgeld bezahlen musste, bleibt ein muslimischer Vater aus Kreuzlingen stur. Seine achtjährige Tochter soll auf keinen Fall am Schwimmunterricht teilnehmen.
Laurien Gschwend
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Es ist ein harter Fall, den die Primarschule Kreuzlingen derzeit beschäftigt. Ein Vater will partout nicht, dass seine Tochter alle zwei Wochen mit den anderen Kindern ins Thermalbad Egelsee fährt, um dort schwimmen zu lernen. Der Grund: Der muslimische Glaube verbiete eine solche Teilnahme.

Schon wieder eine Busse erhalten

Nachdem verschiedene Verhandlungsgespräche nichts gebracht hatten, musste die Schulgemeinde zu härteren Mitteln greifen. Wegen «Nichterfüllung der Schulpflicht» und «Widerhandlung gegen das Volksschulgesetz» zeigte sie den Vater zweimal an. Dazu kam jeweils eine Busse. Das Szenario hat sich nun bereits zum dritten Mal wiederholt, wie die «Thurgauer Zeitung» am Samstag berichtet.

René Zweifel, Leiter der Kreuzlinger Schulverwaltung, spricht gegenüber der Zeitung von einer ärgerlichen Situation. Er hofft, dass der Vater irgendwann doch noch zur Vernunft kommt - zum Beispiel, wenn er das Bussgeld nicht mehr begleichen kann und eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss.

Szenario kann sich wiederholen

«Die Schule kann theoretisch wöchentlich eine Strafanzeige einreichen, wenn sie das will», sagt Stefan Haffter, Mediensprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, der «Thurgauer Zeitung». Das Szenario könne sich noch viele Male wiederholen. Die Staatsanwaltschaft mache jeweils eine Meldung an das Migrationsamt. Dieses schaltet sich gemäss der «Thurgauer Zeitung» allerdings erst bei einer «gewissen Intensität des Widerrufsgrunds» ein.

Der betroffene Vater stammt aus dem Ausland, ist aber in Kreuzlingen aufgewachsen und auch dort zur Schule gegangen. Heute lebt er von Sozialhilfe. Laut einer Hochrechnung der «Thurgauer Zeitung» musste er wegen der Schwimmunterricht-Verweigerung bislang gegen 1000 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 24. Juni 2017 09:21
aktualisiert: 24. Juni 2017 10:11
Quelle: red.

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