E-Voting-Systeme für Thurgau und Graubünden

24.03.2017, 13:31 Uhr
· Online seit 24.03.2017, 10:06 Uhr
Für die Thurgauer und Bündner Stimmbürger soll es bald möglich sein, elektronisch abzustimmen. Die Thurgauer Staatskanzlei schreibt ein neues E-Voting-System öffentlich aus, die Bündner Regierung gibt einen Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte zur Vernehmlassung frei.
Laurien Gschwend
Anzeige

Verschiedene Schweizer Kantone testeten zwischen 2010 und 2015 die elektronische Stimmabgabe. Bei zahlreichen Urnengängen sowie bei den Nationalratswahlen im Jahr 2011 konnten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ein E-Voting-Tool nutzen. «Die Abstimmungen verliefen absolut friktionslos und erfolgreich», vermeldet der Kanton Thurgau. Ab dem Herbst 2018 soll eine papierlose Abstimmung im Thurgau regulär möglich sein; in einem ersten Schritt für im Ausland lebende Stimmberechtigte, ab 2020 auch für jene in der Schweiz.

E-Voting an Nationalratswahl 2019

Gemäss einer Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei wird ein E-Voting-System öffentlich ausgeschrieben. Vorgesehen sei, im Verlauf des kommenden Sommers einen Produktionsentscheid zu fällen, um anschliessend mit einer Testphase beginnen zu können. Gleichzeitig müsse man auch ein Bewilligungsverfahren beim Bund einleiten, um das E-Voting-System nicht nur auf Kantons- und Gemeindeebene, sondern künftig auch an eidgenössischen Abstimmungen nutzen zu können - als erstes an der Nationalratswahl 2019.

Gemäss Margrit Walt, der Leiterin des Rechtsdienstes der Thurgauer Staatskanzlei, ist es zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich, die Kosten für das E-Voting-System abzuschätzen. «Diese sind Teil der Ausschreibung. Es wird sich zeigen, auf welchen Geldbetrag die offerierenden Anbieter kommen.»

«Einfach und transparent»

Ab dem 1. Januar 2020 soll ein Gesetz in Kraft treten, das es auch in Graubünden erlaubt, «einfaches, transparentes und sicheres E-Voting zu verhältnismässigen Kosten anzubieten», heisst es in einer Mitteilung. Das neue E-Voting soll auf allen Staatsebenen stattfinden können und für 100 Prozent der Stimmberechtigten verfügbar sein.

Man wolle auf die elektronische Stimmabgabe setzen, weil diese «speziell von jüngeren Stimmberechtigten eine deutliche Erwartungshaltung» aufzeige. Positiv am E-Voting sei auch, dass dadurch eine Menge Papier gespart werden könne, schreibt der Mediendienst des Kantons Graubünden. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden dauert noch bis am 24. Juni 2017.

Betriebskosten von 600'000 Franken im Jahr

«Wir gehen von jährlichen Betriebskosten von 600'000 Franken aus», sagt Kanzleidirektor Claudio Riesen auf Anfrage, was allerdings eine grobe Schätzung darstelle. Auch mit weiteren Aufwendungen, beispielsweise in Punkto Personal und Informatik, sei mit Kosten zu rechnen, dafür falle ein Grossteil der Druck- und Versandkosten weg.

«Der Kanton soll die Kosten der Anschaffung und des Betriebs des E-Voting-Systems tragen», ist einem erläuternden Bericht zu entnehmen. Die Gemeinden sollen die Produktion und die Zustellung der E-Voting-Stimmrechtsausweise sowie weitere gemeindespezifische Aufwendungen übernehmen.

veröffentlicht: 24. März 2017 10:06
aktualisiert: 24. März 2017 13:31
Quelle: lag

Anzeige
Anzeige