Effenberg mit 1,4 Promille unterwegs
Das Gericht bestätigte am Dienstag einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Während des Oktoberfestes 2015 hatte die Polizei Effenberg in München-Schwabing kontrolliert. Nach einem Atemalkoholtest wurde dem früheren Nationalspieler Blut abgenommen. Das Ergebnis lag laut «Bild» bei 1,4 Promille. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei Autofahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille.
Nachdem Effenberg gegen einen Strafbefehl der Justiz Einspruch eingelegt hat, steht jetzt der Gerichtstermin bevor. Effenberg hatte im September um Entschuldigung für seine Fahrt gebeten. «Ich habe einen Riesenfehler gemacht, da gibt es gar nichts zu diskutieren», zitierte die «Bild»-Zeitung ihn damals.
«Es geht hier auch gar nicht darum, dass ich das nach einem Wiesn-Besuch gemacht habe», erläuterte der 47-Jährige. «Es ist generell eine riesige Dummheit, Auto zu fahren, wenn man etwas getrunken hat. Ich kann dafür nur um Entschuldigung bitten.»
Es ist nicht Effenbergs erste Vorladung vor Gericht: 2005 wurde er verurteilt, weil er einen Polizisten «Arschloch» betitelt hatte. Nach seiner Darstellung hatte sich der Beamte verhört: Effenberg habe ihm lediglich «einen schönen Abend noch» gewünscht.