Ein Hund im Büro - geht das?

19.11.2015, 16:13 Uhr
· Online seit 19.11.2015, 15:40 Uhr
Morgen-Joe hat heute einen Hund Rocky mit in die FM1-Redaktion gebracht. Als Tierhalter hat er am Arbeitsplatz mehr Rechte als man ahnt.
Christine König
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Uee, wir haben einen Studiohund. Ä sau Biescht!! - mit Morgen-Joe

Posted by Chäller on Mittwoch, 18. November 2015

 

Heute Morgen auf der Redaktion von Radio FM1 und FM1Today: Morgen-Joe führt seinen Göttihund Rocky ins Studio und alle findens jöööh. Und auch der Post auf Facebook sorgt für Empathie: Hund im Büro - ja oder nein? Die Hörer finden mehrheitlich: Ja. Das sei doch toll und besser als ihn alleine daheim zu lassen. Oder: Nach Absprache mit dem Team soll das erlaubt sein. Das sei gut fürs Arbeitsklima. Oder: Es solle möglich sein, wenn der Hund sich benimmt und niemand allergisch ist.

Einige wenige Stimmen sprechen sich gegen den Hund am Arbeitsplatz aus: «Egal ob klein oder gross, ein Hund gehört nicht an den Arbeitsplatz.» Oder, mit einem Augenzwinkern: «Als Bäcker-Konditor rät man eher davon ab, aber im Radiostudio, warum nicht?»

Gesetzliche Grundlage ist unklar

Ein Hund am Arbeitsplatz kann Freude verbreiten, die Arbeitsmoral heben und für ein gutes Gemeinschaftsgefühl sorgen. Oder aber er stört die Mitarbeitenden, entfacht Allergien oder Konflikte. Letztlich muss der Arbeitgeber entscheiden, ob die Mitarbeitenden ihren Vierbeiner mitbringen dürfen oder nicht. Im besten Fall bezieht er das Team in seine Entscheidung ein. Rechtlich lässt sich laut den Ausführungen der Stiftung Tier im Recht nicht abschliessend sagen, ob ein Arbeitgeber einen Vierbeiner am Arbeitsplatz kategorisch ablehnen darf.

Tierhalter haben Verpflichtungen

Spannend ist, dass Tierhalter mehr Rechte haben als man annimmt. Ein Tierhalter am Arbeitsplatz ist ähnlich zu behandeln wie Mitarbeitende mit Kindern. Will heissen: Tierhalter können nicht zu übermässigen Überstunden verdonnert werden. Wer nach Feierabend mit seinem Pferd ausreiten oder eben mit dem Hund Gassi gehen muss, der soll das in der Regel können. Denn das Gesetz schreibt vor, dass Überstunden für den Arbeitnehmer zumutbar sein müssen.

Selbst wenn ein Tierhalter sich um sein krankes oder verletztes Tier kümmern muss, darf er das während der Arbeitszeit. Denn das Tierschutzgesetz schreibt vor, das Tier artgerecht zu halten - dazu gehört auch der Besuch beim Tierarzt, wenn dieser nötig ist. Lässt sich dieser Termin nicht auf die Freizeit verschieben und ist die Versorgung dringend, darf der Tierhalter dies während der Arbeitszeit tun - gemäss Obligationenrecht mit Anspruch auf Lohnzahlung und ohne diese Arbeitszeit nachholen zu müssen.

 

veröffentlicht: 19. November 2015 15:40
aktualisiert: 19. November 2015 16:13
Quelle: red

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