Eine Nacht Falschparken: 420 Franken

22.02.2017, 05:58 Uhr
· Online seit 21.02.2017, 21:57 Uhr
Eine Frau aus St.Gallen hat bei der Verlängerung ihres Parkplatz-Abos einen kleinen, verhängnisvollen Fehler gemacht. Die Konsequenz: Eine Busse und Verfahrenskosten in der Höhe von 420 Franken. Die Polizei rechtfertigt sich.
Sandro Zulian
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«Meine Frau stellt ihr Auto jeweils für längere Zeit in die blaue Zone», sagt Stefan Wieser aus St.Gallen. Damit sie ihr Auto dort stehen lassen kann, hat sie eine «Parking Card» - die elektronische, blaue Karte für Anwohner, die an  der Windschutzscheibe befestigt wird. St.Galler Polizeibeamte können deren Gültigkeit mit einem elektronischen Gerät prüfen. Zusätzlich zur blauen Karte kann auch eine Park-Karte gelöst werden, mit der man schweizweit in diversen Parkhäusern bargeldlos parkieren kann.

Mit fehlendem Klick in die Illegalität

«Natürlich muss man die Parking Card regelmässig erneuern. Das E-Mail mit der Erinnerung traf ein, meine Frau hat die Mitteilung gesehen und wieder Geld auf die Karte geladen», sagt Wieser. Doch hier ist ihr ein Fehler unterlaufen: Seine Frau sei davon ausgegangen, dass eine Erhöhung des Geldbetrags für die Park-Karte ausreicht, um den Wagen weiterhin stehen lassen zu können. Dem ist aber nicht so. Seine Frau hätte auch bestätigen müssen, dass sie das Abo verlängern will. Diesen Klick hat sie vergessen.

Weil die elektronische blaue Karte abgelaufen war, erhielt die Frau zuerst eine normale Parkbusse von 40 Franken. Weil sie diese aber nicht bemerkte und auch davon ausging, ihr Blaue-Zone-Park-Karte sei wieder gültig, liess sie den Wagen stehen. Dies hatte unschöne Folgen - nach über zehn Stunden illegalem Parken, schreitet jeweils die Staatsanwaltschaft ein. Das kostet sie 240 Franken Busse zuzüglich 180 Franken Verfahrenskosten- insgesamt 420 Franken.

Wieser räumt den Fehler seiner Frau ein. «Im Vergleich zu einem vergessenen Klick sind 420 Franken aber exorbitant hoch und absolut unverhältnismässig». Weiter kritisiert der 53-Jährige, dass es für die «Parking-Card» keine automatische Aboverlängerung gibt. Bei den Behörden fehle einfach der Wille, einfache Lösung anzustreben, glaubt Wieser.

Wieser will andere Autofahrer warnen

Der Wirtschaftsprüfer erkundigte sich bei der Staatsanwaltschaft. Die zuständige Staatsanwältin habe ihm nur gesagt: «Wenn es Ihnen nicht passt, können Sie Einsprache erheben.» Das hat Wieser aber nicht vor: «Ich habe die Busse, sowie die Verfahrenskosten bezahlt und mache die Faust im Sack.» Wegen 420 Franken die Justiz ins Rollen zu bringen, lohne sich nicht. «Ich möchte nur, dass andere Autofahrer nicht in die gleiche Falle tappen.»

Stadtpolizei wehrt sich

Dionys Widmer, Sprecher der Stadtpolizei St.Gallen versteht Wiesers Ärger nur bedingt: «Es ist verständlich, dass jemand, der eine Busse bekommt, keine Freude hat.» Das Abo von Wiesers Frau sei zwar am Tag der Busse verlängert worden, allerdings erst nachdem das Auto bereits über zehn Stunden ohne Bewilligung in der blauen Zone stand. Widmer vergleicht diesen konkreten Fall mit dem Reisen per Zug: «Auch dort muss man sein Billet lösen, bevor man einsteigt.»

Aber: Könnte die Stadtpolizei nicht ein bisschen kulanter sein? In diesem Fall nicht, betont der Mediensprecher: «Wir haben immer wieder Fälle, bei denen uns Falschparker anlügen.» Es sei schon mehrmals vorgekommen, dass nur Minuten nach einem Parkvergehen, eine Verlängerung des Abos gelöst wurde. «Anschliessend behaupten die Betroffenen, sie hätten die Verlängerung schon seit Tagen.» Die Polizei hat in solchen Fällen keine Mühe das Gegenteil zu beweisen, da sie die Uhrzeit der Bussenausstellung und des Zahlungseingangs vergleichen kann.

Gut sichtbarer «Kaufen»-Knopf

Auch die Handhabung im Internet bezeichnet Widmer als problemlos: Neben dem Erinnerungs-Email gebe es Online auch einen gut sichtbaren «Kaufen»-Knopf. Ein Zwei-in-Eins, also eine Geldaufladung mit gleichzeitiger Aboverlängerung gibt es nicht. Das sei aber nicht die Schuld der Stadtpolizei, sagt Dionys Widmer: «Die Parking-Card ist ist ein schweizweites System eines privaten Anbieters.» Das System sei so vorgegeben: «Ich kann mir gut vorstellen, dass es bei einer automatischen Verlängerung ebenso Proteste von Leuten geben würde, die das nicht wünschen.»

Es sei aber nicht so, dass die Stadtpolizei nie kulant sei. «Wenn jemand eine Parking-Card für ein Jahr löst und dann merkt, dass er zwei Monate davon im Ausland verbringen wird, erstatten wir dieser Person die ungenützte Parkzeit», sagt Widmer.

(saz)

 

 

veröffentlicht: 21. Februar 2017 21:57
aktualisiert: 22. Februar 2017 05:58

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