Einfachere Identifikation von illegalen Aufenthaltern

14.02.2018, 11:46 Uhr
· Online seit 14.02.2018, 11:38 Uhr
Die europäischen Migrations- und Polizeibehörden können künftig Personen aus Drittstaaten einfacher identifizieren, die den Schengen-Raum hätten verlassen müssen. Am neuen Informationssystem will sich auch die Schweiz beteiligen.
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Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu Weiterentwicklungen des Schengenrechts eröffnet. Die Schweiz ist grundsätzlich verpflichtet, solche zu übernehmen.

Das neue Informationssystem wird Daten von Reisenden aus Drittstaaten enthalten, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, also für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Heute werden diese Personen manuell überprüft.

Weil das Abstempeln der Reisedokumente nicht absolut zuverlässig sei, brauche es ein wirksames Mittel zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer, schreibt der Bundesrat.

Die EU will das Entry/Exit-System (EES) bis 2021 einführen. Dieses wird an den Aussengrenzen betrieben. In der Schweiz sind die Flughäfen betroffen. Im EES werden die Fingerabdrücke von nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen erfasst. Die Fingerabdrücke von visumpflichtigen Reisenden sind im zentralen Visainformationssystem (VIS) verfügbar.

Ausserdem enthält das EES die Gesichtsbilder aller Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Weigern sich Drittstaatsangehörige, die biometrischen Daten bereitzustellen, wird ihnen die Einreise verweigert.

Die biometrischen Daten ermöglichten eine zuverlässige Identifikation von Reisenden, aber auch von irregulären Migrantinnen und Migranten, schreibt der Bundesrat. Personen, die den Schengen-Raum nicht bis zum Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer verlassen haben, werden automatisch identifiziert und den Grenzkontroll- und Migrationsbehörden gemeldet.

Das Informationssystem soll auch die Bekämpfung von Kriminalität und die Überwachung von radikalisierten Personen unterstützen. Die Polizei- und Justizbehörden können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Daten zugreifen. Der Zugriff soll über eine nationale Kontaktstelle des Bundesamts für Polizei (fedpol) erfolgen.

Wer über einen biometrischen Reisepass verfügt, kann eine automatisierte Grenzkontrolle durchlaufen, sofern die Daten authentifiziert sind. Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob die betreffende Person im EES eingetragen werden muss oder nicht. Das erleichtere die Arbeit der Grenzkontrollbehörden, hält der Bundesrat fest.

Die Schengen-Staaten können selbst entscheiden, ob und in welchem Ausmass sie automatische Grenzkontrollsysteme (Self-Service-Systeme und e-Gates) für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenze nutzen möchten.

Angepasst wird auch der Schengener Grenzkodex, der die Vorschriften für das Überschreiten der Grenzen festhält. Neu ist eine automatisierte Grenzkontrolle durch den Einsatz moderner Technologien vorgesehen.

Auch nationale Programme zur Erleichterung der Grenzkontrollen für vertrauenswürdige Vielreisende sollen ermöglicht werden. Diese Personen müssen sich einer vorgängigen Sicherheitsüberprüfung unterziehen.

Die meisten Bestimmungen der EES-Verordnung sind direkt anwendbar und setzen keine Umsetzung im schweizerischen Recht voraus. Gewisse Bestimmungen bedingen jedoch Anpassungen im Ausländergesetz, wie der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung schreibt. Diese dauert bis zum 21. Mai.

veröffentlicht: 14. Februar 2018 11:38
aktualisiert: 14. Februar 2018 11:46
Quelle: SDA

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