Eltern von Behinderten sollen der KESB keine Rechenschaft schulden

26.06.2017, 12:15 Uhr
· Online seit 26.06.2017, 12:06 Uhr
Die Eltern erwachsener Behinderter sollen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) keine Rechenschaft ablegen müssen. Nur in Ausnahmefällen sollen sie Berichterstattungs- und Rechnungslegungspflichten haben. Das will die Rechtskommission des Nationalrates.
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Sie hat eine parlamentarische Initiative von Karl Vogler (CSP/OW) mit 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.

Im neuen Recht, das seit 2013 in Kraft ist, gibt es keine erstreckte elterliche Sorge mehr. Die Eltern erwachsener Behinderter werden als Beistand oder Beiständin eingesetzt. Damit verbunden ist unter anderem die Pflicht zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage gegenüber der KESB.

Das führte zur Kritik von Eltern, die während Jahren für ihre behinderten Kinder sorgten und nun plötzlich Rechenschaft ablegen müssen. Die Praxis habe das Konfliktpotenzial zwar erkannt, hält Vogler in seiner Initiative fest. Die Behörden seien aber an den Wortlaut des Gesetzes gebunden.

Dieses lasse eine Befreiung von den Beistandspflichten nur dann zu, wenn die Umstände es erlaubten. Es brauche einen Paradigmenwechsel: Eltern sollten nur dann Rechenschaft ablegen müssen, wenn besondere Umstände vorlägen.

Mit einer weiteren parlamentarischen Initiative verlangt Vogler, dass die Liste jener, die gemäss heutiger Regelung von solchen Pflichten befreit werden können, nicht mehr abschliessend formuliert ist. Befreit werden könnten damit nicht nur Eltern und Ehegatten, sondern auch andere Verwandte und nahestehende Personen.

Diese Initiative hat die Kommission einstimmig angenommen. Als nächstes entscheidet nun die Rechtskommission des Ständerates über die Vorstösse. Ist sie einverstanden, kann die Nationalratskommission Gesetzesänderungen ausarbeiten.

Der Bundesrat hatte sich in einem Bericht skeptisch gezeigt. In der allergrössten Mehrheit der Familien seien die persönliche Fürsorge und das Interesse an einem möglichst selbstbestimmten Leben der hilfsbedürftigen Person selbstverständlich, betonte er. Es sei aber die Aufgabe des Staates, wenn nötig die Interessen und Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

Im Bericht vom Frühjahr zog der Bundesrat Bilanz über die ersten Erfahrungen mit den KESB. Er kam zum Schluss, es gebe keinen Grund, deren Arbeit grundsätzlich infrage zu stellen. Abklären will der Bundesrat aber, wie die KESB Grosseltern und andere nahestehende Personen besser einbeziehen könnten.

Weiter will er prüfen, ob das Vorgehen der KESB bei Gefährdungsmeldungen konkreter geregelt werden kann. Die Zahl der behördlichen Massnahmen hat mit dem neuen Recht tendenziell abgenommen, wie der Bericht zeigte.

veröffentlicht: 26. Juni 2017 12:06
aktualisiert: 26. Juni 2017 12:15
Quelle: SDA

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