Entlassung wegen «Arschloch» war rechtswidrig

26.07.2016, 08:53 Uhr
· Online seit 26.07.2016, 08:49 Uhr
Ein Arbeiter bezeichnet sein Chef als «Arschloch» und wird fristlos entlassen. Nun erhält der Arbeiter 26'000 Franken Entschädigung.
Simon Riklin
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Das Bundesgericht entscheidet, die Entlassung aufgrund des Kraftausdrucks war rechtswidrig. Mitte November 2013 kam es zwischen dem Werkstattchef und einem Mitarbeiter in einem Thurgauer Unternehmen zu einem heftigen Streit. Dabei bezeichnete der Arbeiter seinen Vorgesetzten als «Arschloch».

Nach Abmahnung fristlos gekündigt

Darauf wurde der Arbeiter nach Hause geschickt. Nach einem Gespräch mit dem Geschäftsführer erhielt er eine Abmahnung, worin ihm Störung des Betriebsfriedens und die teilweise mangelhafte Erledigung der Arbeiten vorgeworfen wurde. Das Unternehmen drohte darin auch mit Konsequenzen, sollte sich das Verhalten nicht ändern. Der Arbeiter unterschrieb die Abmahnung.

Das Unternehmen kündigte dem Arbeiter schon am folgenden Tag aufgrund der Beschimpfung  fristlos. Der Arbeiter akzeptierte die Kündigung nicht und klagte beim Bezirksgericht Frauenfeld. Er forderte 33'444 Franken wegen unzulässiger fristloser Entlassung.

26'098 Franken Entschädigung

Das Gericht hiess die Klage gut und sprach dem Arbeiter 26'098 Franken Entschädigung zu. Die Berufung des Unternehmens wurde vom Thurgauer Obergericht und schliesslich auch dem Bundesgericht abgelehnt. Die Gerichte machten deutlich, dass die fristlose Entlassung nur durch Vorfälle nach der Abmahnung gerechtfertigt gewesen wäre. (red.)

 

veröffentlicht: 26. Juli 2016 08:49
aktualisiert: 26. Juli 2016 08:53

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