Erste Entlastung für FC St.Margrethen

18.11.2016, 15:29 Uhr
· Online seit 18.11.2016, 15:26 Uhr
Der Schweizerische Fussballverband SFV stellt das Verfahren gegen den FC St.Margrethen ein. Dem FC St.Margrethen wurde vorgeworfen, gegen das Statut des Amateurfussballs verstossen zu haben. Weiter ermittelt wird gegen die Verantwortlichen wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz.
Fabienne Engbers
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Die sportliche Seite hat ihre Vorwürfe damit zurückgezogen. «Der Schweizer Fussballverband (SFV) hat den Fall untersucht und das Verfahren eingestellt», bestätigt Marco von Ah, Mediensprecher des SFV gegenüber dem «Tagblatt».

Spesen lagen unter der Begrenzung

Der Schweizerische Fussballverband ist zum Schluss gekommen, dass die Spesen, die den Spielern ausbezahlt wurden, eindeutig unter der vorgeschriebenen Begrenzung liegen. Im Amateurfussball gibt es eine Höchstbegrenzung für Gelder und Spesen, die den Spielern bezahlt werden dürfen. Selbst wenn die Wohnungsmieten, die der Präsident des FC St.Margrethen selbst bezahlt hat, zu den Spesen hinzugerechnet würden, wäre die Höchstmarke nicht überschritten, schreibt der SFV.

St.Margrethen muss keine sportlichen Folgen befürchten

Damit, dass der SFV sein Verfahren eingestellt hat, wird der FC St.Margrethen sportlich nicht bestraft. «Bei einer Verurteilung wären eine Busse und eine Punktabzug möglich gewesen», sagt von Ah gegenüber dem Tagblatt.

Ermittlungen der Behörden sind noch im Gange

Der FC St.Margrethen ist mit der Entlastung durch den SFV aber noch nicht aus dem Schneider. Die St.Galler Staatsanwaltschaft prüft weiterhin, ob ein Verstoss gegen das Ausländergesetz vorliegt. Fünf ausländische Spieler hätten beim FC St.Margrethen gespielt, diese Spieler hatten jedoch keine Arbeitsbewilligung. Die St.Galler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Verantwortlichen, sagt Mediensprecher Roman Dobler gegenüber dem Tagblatt.

Der TVO-Beitrag zum Thema:

veröffentlicht: 18. November 2016 15:26
aktualisiert: 18. November 2016 15:29
Quelle: enf

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