Erste Urteile wegen Zwangsheirat im Thurgau

09.03.2017, 21:36 Uhr
· Online seit 09.03.2017, 21:21 Uhr
Zwangsheirat ist in der Schweiz seit 2013 gesetzlich verboten. Im Thurgau ist es zu den ersten beiden Verurteilungen des Landes gekommen. Die Dunkelziffer dürfte gross sein.
Laurien Gschwend
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Zum ersten Urteil kam es gemäss dem «St.Galler Tagblatt», weil eine junge, erwachsene Thurgauerin ihre Eltern anzeigte, da diese sie mit einem Mann aus Sri Lanka, dem Heimatland der Familie, zwangsverheiraten wollten. Eine Schweizer Premiere: Noch nie war jemand in der Schweiz wegen versuchter Zwangsheirat verurteilt worden. Zwangsheirat gilt als Offizialdelikt. Auf Eltern, die versuchen, ihren Kindern einen Ehepartner aufzuzwingen, kommen zwischen 90 und 120 Tagessätze Geldstrafe und eine Busse zu.

Betroffene mit Migrationshintergrund

Zwischen dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Zwangsheiraten im Juli 2013 und Ende 2015 kam es erst zweimal zu einer Verurteilung, zweimal im Kanton Thurgau. Ein Zufall, wie Anu Sivaganesan, Präsidentin der schweizweit tätigen Fachstelle Zwangsheirat, gegenüber dem «St.Galler Tagblatt» sagt. Bei den betroffenen Personen handle es sich um «Leute mit Migrationshintergrund, die Hilfe suchen, weil ihre Familie für sie einen Ehepartner auswählt».

«Riesige Dunkelziffer»

Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Pascal Schmid, welcher der Regierung die Einfache Anfrage «Kinder- und Zwangsehen im Thurgau» gestellt hat, geht davon aus, dass das Strafrecht «nur die Spitze des Eisbergs» erfasst. Er befürchtet gar eine «riesige Dunkelziffer» - vor allem bei Ehen, die im Ausland geschlossen und später in der Schweiz anerkannt werden, heisst es im «St.Galler Tagblatt».

veröffentlicht: 9. März 2017 21:21
aktualisiert: 9. März 2017 21:36
Quelle: red.

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