Trotz Schuldspruch bleibt der Erstfelder Milieuwirt kämpferisch

22.01.2018, 12:11 Uhr
· Online seit 22.01.2018, 09:46 Uhr
Der ehemalige Barbetreiber Ignaz Walker ist vom Urner Obergericht schuldig befunden worden, 2010 einen Auftragskiller auf seine Frau angesetzt zu haben. Es hat damit seinen Freispruch von 2016 umgekippt und ist der Linie des Bundesgerichts gefolgt. Der Beschuldigte will das Urteil nicht akzeptieren.
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Es sei ein politisches Urteil, sagte er nach der Urteilsverkündung gegenüber sda Video. Walker hatte sich schon während der Gerichtsverhandlungen als Justizopfer bezeichnet. Er sei unschuldig, bekräftigte er nun.

Das Obergericht sprach den Beschuldigten des versuchten Mordes in Mittäterschaft und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Bereits 2016 war der Milieuwirt vom selben Gericht rechtskräftig der Gefährdung des Lebens schuldig gesprochen worden, weil er ebenfalls 2010 auf einen Gast geschossen hatte. Für beide Delikte legte das Gericht eine Gesamtstrafe von zehn Jahren fest.

Am 12. November 2010 kurz nach Mitternacht war in Erstfeld mindestens drei Mal auf offener Strasse auf die damalige Gattin des Barbetreibers geschossen worden. Die Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen, erlitt körperlich aber keine bleibenden Schäden.

Es war bereits das dritte Mal, dass das Urner Obergericht in dieser Sache ein Urteil zu fällen hatte. Im ersten Prozess von 2013 hatte es für die Schüsse auf die Frau und den Gast eine Strafe von 15 Jahren ausgesprochen.

Damals hatte es die Schüsse auf den Gast als vorsätzliche Tötung und nicht wie 2016 nur als Gefährdung des Lebens gewertet. Dies sei ein wesentlicher Grund dafür, dass die Freiheitsstrafe nun unter den 15 Jahren von 2013 liege, erklärte der Gerichtsvorsitzende Thomas Dillier am Montag bei der Urteilsverkündung.

Die Staatsanwaltschaft hatte erneut eine Strafe von 15 Jahren gefordert. Ob sie das Urteil anfechten will, liess sie am Montag offen.

Beim zweiten Berufungsprozess von 2016 hatte das Obergericht den Beschuldigten bezüglich des Auftragsmordes nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Das Bundesgericht hob den Freispruch auf, da dieser nur lückenhaft begründet worden sei. Die Verurteilung wegen der Schussabgabe auf den Gast wurde dagegen vom Bundesgericht akzeptiert.

Das Obergericht habe den Fall des Auftragsmordes im Lichte des Bundesgerichtsurteils neu gewürdigt, sagte sein Vorsitzender Dillier. Es habe Zeugenaussagen, Telefonkontakte, Schussrekonstruktionen, Fragen zur Tatwaffe, Alibis und Motive neu bewertet.

Das Gericht kam nun wie schon 2013 zum Schluss, dass es rechtsgenügliche Beweise für die Schuld des Beschuldigten gebe. Aus den Akten ergäben sich keine Anhaltspunkte, dass eine andere Person als der Beschuldigte der Auftraggeber für die Schüsse fungiert haben könnte, sagte Dillier. Er betonte zudem, dass es an der Täterschaft des rechtskräftig verurteilten Auftragskillers, wie auch vom Bundesgericht bestätigt, keinen Zweifel gebe.

Von den zehn Jahren Freiheitsstrafe hat Walker bereits über viereinhalb in Untersuchungs- und Sicherheitshaft abgesessen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er voraussichtlich noch rund zwei weitere Jahre im Gefängnis verbringen. Weil das Obergericht die Fluchtgefahr als nicht konkret genug einstufte, verzichtete es darauf, den Beschuldigten nach der Urteilsverkündung erneut in Sicherheitshaft zu nehmen.

veröffentlicht: 22. Januar 2018 09:46
aktualisiert: 22. Januar 2018 12:11
Quelle: SDA

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