Erstmals Sterbehilfe für Minderjährigen

17.09.2016, 19:40 Uhr
· Online seit 17.09.2016, 19:39 Uhr
Zum ersten Mal in der Geschichte wurde vergangene Woche in einem Rechtsstaat die legale Sterbehilfe bei einer minderjährigen Person angewendet.
Claudia Amann
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Die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe hat in Belgien erstmals für Minderjährige stattgefunden. Das bestätigte der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfekommission, Professor Wim Distelmans, am Samstag. Der minderjährige Patient war den Angaben zufolge todkrank, wie es die gesetzlichen Vorgaben verlangen.

Legal duchgesetzt

Dem Vernehmen nach war es ein 17-jähriger Patient aus Flandern, der seinem Leben selbst und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein Ende bereiten wollte, nachdem alle anderen gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.

Er sei innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von dem Fall unterrichtet worden, sagte Distelmans. Details wurden nicht genannt. Nachdem die entsprechende Mitteilung an die Kommission auf Niederländisch abgefasst ist, ging die Zeitung «Het Nieuwsblad» davon aus, dass die Sterbehilfe im flandrischen Landesteil geleistet wurde.

Gesetzesnovelle im Jahr 2014

In Belgien ist seit 2002 ein Sterbehilfegesetz in Kraft, das als besonders liberal gilt. Es erlaubt Ärzten die Tötung auf Verlangen von Erwachsenen, sofern die Mediziner ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Anfang 2014 dehnte das Parlament die Sterbehilfe auf Minderjährige aus, wenn die Eltern zustimmen. In diesem Fall muss Heilung gänzlich ausgeschlossen sein, ebenso wie jede medikamentöse Linderung unerträglicher Schmerzen.

veröffentlicht: 17. September 2016 19:39
aktualisiert: 17. September 2016 19:40
Quelle: red

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