Es bleibt bei drei Jahren Gefängnis für Tschagajew

26.09.2017, 16:20 Uhr
· Online seit 26.09.2017, 12:09 Uhr
Bulat Tschagajew ist für den Konkurs des FC Neuchâtel Xamax auch in zweiter Instanz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden Das Neuenburger Kantonsgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
Anzeige

Der ehemalige Präsident des FC Neuchâtel Xamax, der Tschetschene Bulat Tschagajew, hatte das Urteil der ersten Instanz vom August 2016 angefochten. Sein Genfer Anwalt Dimitri Iafaev plädierte auf Freispruch oder auf eine mildere Strafe. Zumindest wollte er erwirken, dass eine allfällige Strafe nur bedingt ausfällt.

Iafaev argumentierte, Tschagajew habe keine Vorstrafen und werde sich kein zweite Mal in einer solchen Situation befinden. Ausserdem habe nicht sein Mandant den Konkurs des Traditionsklubs verschuldet, sondern die Banken, welche die Konten gesperrt hätten.

Doch das Neuenburger Kantonsgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz im Zusammenhang mit der Rolle des Tschetschenen im Debakel um den FC Neuchâtel Xamax. Tschagajew wurde wegen ungetreuer Geschäftsführung und Misswirtschaft, Quellensteuer-Vergehen sowie wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Auch wenn der damalige Super-League-Klub bereits verschuldet gewesen sei, so die Richter, müsse sich Tschagajew bewusst gewesen sein, dass sich die finanzielle Situation des Klubs durch seine schlechte Geschäftsführung im Verlaufe der Monate rapid verschlechtert habe.

Tschagajew habe unvernünftig viel Geld für den Fussballklub ausgegeben. Gemäss den Richtern steht es nicht fest, dass der Geschäftsmann im Ausland über genügend Finanzmittel verfügte, um die Ausgaben zu decken.

Aus momentanen Impulsen heraus habe er in der Folge eine Reihe von unüberlegten Entscheiden getroffen wie etwa die Entlassung von kompetenten Leuten oder die Kündigung lukrativer Sponsoring-Verträge. Ausserdem erinnerten die Richter daran, dass Tschagajew eine falsche Bankbescheinigung der Bank of America über 35 Millionen Dollar anfertigte oder anfertigen liess.

Weiter hat das Gericht festgestellt, dass Tschagajew an keiner einzigen Berufungsverhandlung teilgenommen hat, obwohl er einen Passierschein für die Schweiz beantragt und auch erhalten habe. Einen stichhaltigen Grund für sein Fernbleiben habe er nicht geliefert.

Das Urteil gegen Tschagajew ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger schloss am Dienstag einen Weiterzug ans Bundesgericht nicht aus.

Weil Tschagajew bereits 117 Tage in Untersuchungshaft verbrachte und die Freiheitsstrafe von 36 Monaten zur Hälfte bedingt ausfiel, müsste er höchstens noch ein Jahr und zwei Monate hinter Gittern absitzen. Der Vollzug dürfte allerdings ohnehin schwierig werden, da der Tschetschene mit russischem Pass seinen Wohnsitz laut seinen Angaben heute in Moskau hat und vermutlich nicht ausgeliefert würde.

Tschagajew war 2011 in Neuenburg als neuer Investor des Traditionsklubs Neuchâtel Xamax gefeiert worden. Unter seiner Führung ging der Verein allerdings am 26. Januar 2012 innerhalb von nur acht Monaten Konkurs und verlor die Lizenz für die Super-League. Zurück blieb ein Schuldenberg von rund 23 Millionen Franken. Tschagajew wurde daraufhin in Untersuchungshaft gesetzt, aus der er nach vier Monaten gegen eine Kaution frei kam.

Im August 2013 musste der tschetschenische Geschäftsmann die Schweiz auf Weisung des Kantons Waadt verlassen. Seine Villa in Saint-Sulpice VD wurde für 2,5 Millionen Franken versteigert.

Islam Satujew, der frühere Vizepräsident und Tschagajews rechte Hand, war in erster Instanz vom Neuenburger Strafgericht freigesprochen worden, auch er in Abwesenheit. Er hatte die Schweiz im Oktober 2013 verlassen und lebt laut der Neuenburger Staatsanwaltschaft heute in Russland.

veröffentlicht: 26. September 2017 12:09
aktualisiert: 26. September 2017 16:20
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige