Ethikkommission gibt Empfehlungen zu «Social Egg Freezing»

20.10.2017, 17:17 Uhr
· Online seit 20.10.2017, 17:02 Uhr
Die Nationale Ethikkommission macht Empfehlungen für das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen aus nicht medizinischen Gründen. Die Technologie sei umstritten und die Chancen, Risiken und Gefahren würden unterschiedlich eingeschätzt, schreibt sie.
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Das vorsorgliche Einfrieren von unbefruchteten Eizellen ist in der Schweiz zulässig. Das Fortpflanzungsmedizingesetz schreibt jedoch vor, dass die Zellen nicht länger als zehn Jahre aufbewahrt werden dürfen. Auch ist es verboten, überschüssige Eizellen zu spenden.

Die Nationale Ethikkommission (NEK) fordert in ihrer Stellungnahme, über die am Freitag Radio SRF berichtete, Lockerungen dieser beiden Vorgaben. Die Aufbewahrungsfrist will sie aufheben.

Die Beschränkung könne junge Frauen dazu verleiten, auf eine frühe Konservierung ihrer Eizellen zu verzichten obschon diese sinnvoll wäre. Eine andere Folge der Befristung könne sein, dass Eizellen nach Ablauf der Frist ins Ausland gebracht werden müssten.

Die NEK fordert zudem, dass Frauen ihre aufbewahrten, aber schlussendlich nicht benötigten Eizellen spenden dürfen sollen. Frauen würden «nur in einer kleinen Minderheit» der Fälle auf eingefrorene Einzellen zurückgreifen, schreibt sie. Sie sollten daher wählen können, ob ihre Eizellen vernichtet, der Forschung zur Verfügung gestellt oder aber gespendet werden sollten.

Die Aufhebung des Verbots der Eizellenspende ist auch im Parlament ein Thema: Die Wissenschaftskommissionen beider Räte gaben der Nationalratskommission grünes Licht, eine Vorlage auszuarbeiten.

Die NEK hat sich auch mit dem Alter der Frauen befasst, die auf «Social Egg Freezing» zurückgreifen. Es geht um Risiken später Schwangerschaften und die Frage, wie alt die Eltern bei der Geburt sein sollten. Bis zu welchem Höchstalter Frauen das Verfahren nutzen können sollten, werde international intensiv diskutiert, so die NEK.

Geht es um Sozialethisches, sollte - wenn überhaupt - nach Auffassung der NEK der Gesetzgeber eine Antwort geben. Geht es dagegen um den Zusammenhang zwischen Alter der Eltern und deren Möglichkeiten, das Kind bis zur Volljährigkeit zu betreuen, müssten Väter und Mütter gleich behandelt werden.

Für die Diskussion über gesundheitliche Risiken seien Leitfäden von medizinischen Fachgesellschaften wichtig, schreibt die NEK. Die Frauen müssten über Risiken und Kosten der Behandlung aufgeklärt werden. Ärzte müssten jedenfalls die Behandlung ablehnen, wenn das gesundheitliche Risiko vor allem für das Kind zu hoch sei.

Schliesslich fordert die NEK, dass Einfrierungen von unbefruchteten Eizellen in ein Register eingetragen werden müssen. Sie denkt dabei an die Forschung: Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Einfrieren von unbefruchteten Eizellen beruhten heute auf nicht repräsentativen Samples, weil eine Registrierung nicht vorgesehen sei.

Dass Frauen ihre Eizellen vorsorglich einfrieren und erst später nutzen wollen, liegt in den Augen der NEK an der «nach wie vor schwierigen Vereinbarkeit von Beruf und Familie», wie sie schreibt. Dazu komme, dass sich das Verständnis der Rolle von Frau und Mann und auch der Familie wandle.

Damit verbundene Herausforderungen könne «Social Egg Freezing» nicht lösen, betont die NEK und spielt den Ball der Gesellschaft, der Wirtschaft und dem Staat zu. Denn sozialer Druck und Zwänge könnten dazu führen, dass das Verfahren nachgefragt werde.

2014 machten Apple und Facebook Schlagzeilen mit ihrem Angebot an Frauen, die Kosten für das Einfrieren von Eizellen zu übernehmen. Die jungen Frauen sollten sich auf ihre Karriere konzentrieren und den Kinderwunsch vorderhand aufschieben. Die Konzerne bezeichneten das Angebot als Teil ihrer Sozialleistungen für Mitarbeiterinnen.

«Social Egg Freezing» oder Kryokonservierung von Eizellen bedeutet vorsorgliches Einfrieren von unbefruchteten Eizellen ohne medizinischen Grund. Die im Körper mittels Stimulation zum Reifen gebrachten Zellen werden nach der Entnahme auf -196 Grad heruntergekühlt. Befruchtet werden sie ausserhalb des Körpers.

Bis die Frau schwanger ist, sind oft mehrere Zyklen nötig. Die NEK spricht in ihrer Stellungnahme von «oft drei Zyklen» für die Erreichung einer Schwangerschaft. Die Kosten dafür würden sich auf insgesamt mindestens 20'000 Franken belaufen.

veröffentlicht: 20. Oktober 2017 17:02
aktualisiert: 20. Oktober 2017 17:17
Quelle: SDA

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