Europäisches Menschenrechtsgericht weist Klage von Dieudonné ab

10.11.2015, 15:08 Uhr
· Online seit 10.11.2015, 14:44 Uhr
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat eine Klage des umstrittenen französischen Komikers Dieudonné gegen seine Verurteilung wegen der Einladung eines Holocaust-Leugners abgewiesen.
Christoph Fust
Anzeige

Dieudonné war von der Justiz in Frankreich zu einer Geldstrafe von 10'000 Euro wegen rassistischer Beleidigung verurteilt worden, weil er den Holocaust-Leugner Robert Faurisson zu einer Show auf die Bühne geladen hatte. Das Gericht in Strassburg erklärte am Dienstag, es schütze keine Aufführungen, die den Holocaust leugnen und Antisemitismus verbreiten.

Dieudonné hatte dies als Verletzung der Meinungsfreiheit gewertet und Klage beim EGMR eingereicht. Das Gericht erklärte nun aber, der Auftritt von Faurisson am 26. Dezember 2008 sei keine «satirische oder provokative Show» gewesen, sondern «eine Demonstration des Hasses und des Antisemitismus» sowie die «Infragestellung des Holocaust».

Eine derartige Demonstration des Hasses, die unter dem Mantel einer künstlerischen Aufführung erfolge, sei ebenso gefährlich wie ein Frontalangriff auf die Juden und den Holocaust, urteilte das Gericht.

Der frühere Literaturprofessor Faurisson bestreitet die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern. Der Komiker Dieudonné sorgt seit Jahren mit seinen antisemitischen und rassistischen Äusserungen für Kontroversen in Frankreich und wurde deshalb bereits wiederholt zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Er erfand auch den sogenannten Quenelle-Gruss, der an den Hitler-Gruss erinnert.

Um diesen Auftritt vom 26. Dezember 2008 geht es:

veröffentlicht: 10. November 2015 14:44
aktualisiert: 10. November 2015 15:08
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige