Ex-Polizisten wehren sich gegen den Vorwurf des Waffendiebstahls

· Online seit 18.05.2017, 19:31 Uhr
Am Donnerstag mussten sich zwei ehemalige Beamte der St.Galler Kantonspolizei vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Ihnen wurde unter anderem Waffendiebstahl vorgeworfen. Die beiden Ex-Polizisten wehren sich gegen diesen Vorwurf.
Stephanie Martina
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Zwei Polizisten der St.Galler Kantonspolizei werden beschuldigt, Waffen und Waffenzubehör aus dem Lagerbestand der Kantonspolizei oder bei Waffenrückgabeaktionen gestohlen und verkauft zu haben. Unter den gestohlenen Gegenständen befanden sich auch zwei Dienstwaffen von ehemaligen Polizeiangehörigen. Die Waffen und weitere Gegenstände sollen in der Schweiz verkauft worden sein. Mitte 2014 wurde gegen die beiden Polizisten Anzeige erstattet.

Die Staatsanwaltschaft schickte den beiden freigestellten Polizeibeamten im Dezember 2016 Strafbefehle, gegen die sie Einsprache erhoben. Der eine war zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, der andere zusätzlich zu einer Busse. Heute Donnerstag mussten sich die beiden Ex-Polizisten vor dem St.Galler Kreisgericht verantworten.

Polizist weist Vorwürfe zurück

Die beiden Waffen stammten nicht aus den Rückgabeaktionen, wehrte sich der eine der beiden ehemaligen Polizisten vor dem Kreisgericht. Sie seien ihm von Kollegen zum Verkauf übergeben worden.

Es sei legal und üblich, dass Polizeibeamte nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ihre Waffen behalten und später veräussern würden. Ihm sei zu keinem Zeitpunkt bewusst gewesen, dass er mit seinem Handeln möglicherweise gegen eine Vorschrift verstossen könnte. Ob als Polizeibeamter oder Privatmann sei es immer sein Ziel gewesen, dass jede Waffe korrekt registriert werde.

Freisprüche verlangt

Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch. Das Handeln seines Mandanten sei strafrechtlich nicht relevant. Erst im Laufe des Jahres 2012 hätten die Bestimmungen geändert. So sei es beispielsweise vorher nicht verboten gewesen, sich von Kollegen die nicht mehr gebrauchte Dienstwaffe übergeben zu lassen, um sie weiterzuverkaufen. Auch der Verteidiger des zweiten Beschuldigten wies die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück. Das Urteil steht noch aus.

TVO hat die Verhandlung am Kreisgericht St.Gallen mitverfolgt:

veröffentlicht: 18. Mai 2017 19:31
aktualisiert: 18. Mai 2017 19:31
Quelle: SDA/red

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