Drei Jahre Freiheitsstrafe für falschen Model-Agenten

08.04.2016, 14:10 Uhr
· Online seit 07.04.2016, 09:50 Uhr
Er versprach einer 15-jährigen St.Gallerin einen Model-Vertrag und eine Party mit Heidi Klum – dann vergewaltige er sie im Solarium und in einem Hotelzimmer. Vom Kreisgericht St.Gallen wird der falsche Model-Agent heute wegen Schändung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und Schadenersatz von 18'000 Franken verurteilt.
Christoph Fust
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«Sie haben den Traum einer jungen Frau schamlos ausgenützt», stellt der Richter während der Eröffnung des Urteils fest. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe und zum Schadenersatz erhält der 35-jährige Luzerner eine therapeutische Massnahme und trägt die Verfahrenskosten. Damit folgt das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Forderung des Opfers. Auch die Verteidigung opponiert nicht gegen das Urteil.

Schuld unbestritten

Der Angeklagte bestreitet seine Taten aus dem Jahr 2009 nicht. Erstmals hat er sein Opfer in einem Solarium missbraucht. «Ich habe Druck ausgeübt, bis sie dem Petting zustimmte», sagt der Angeklagte. Danach habe er ihre Geschlechtsteile berührt und sei in sie eingedrungen.

Einige Tage später fuhr er mit dem Opfer nach Basel unter dem Vorwand, eine Model-Party zu besuchen. Doch der Abend endete mit zweifachem Geschlechtsverkehr. Er habe gelogen und manipuliert, um sein 15-jähriges Opfer ins Bett zu bekommen. Auch als dieses sich wehrte, habe er bewusst weitergemacht. «Ich wusste ganz genau, was ich mache», sagt er heute während der Befragung vor dem Kreisgericht St.Gallen. In einem der beiden Fälle kommt das Kreisgericht zum Urteil Vergewaltigung.

Opfer fordert 18'000 Franken

Das Opfer war an der Gerichtsverhandlung nicht anwesend. Die Anwältin berichtet, das Opfer habe bis heute keine therapeutische Behandlung in Anspruch genommen.

Der Angeklagte habe mit dem Model-Vertrag Hoffnungen und Erwartungen geweckt. Das Opfer habe sich auserwählt gefühlt, die Schule abgebrochen und den Sprung in die Arbeitswelt nicht geschafft. «Das Opfer bedauert es täglich, auf den Angeklagten hereingefallen zu sein», sagt die Anwältin. Es wird eine Genugtuung von 18'000 Franken gefordert.

Verteidigung willigt ein

Die Staatsanwaltschaft fordert eine dreijährige Freitheitsstrafe und gibt zu bedenken, dass gemäss eines Gutachtens ein hohes Rückfallrisiko beim Angeklagten bestehe. Der Verteidiger des Angeklagten ist mit diesem Strafmass einverstanden und anerkennt auch die Zivilforderung von 18'000 Franken. Zusätzlich wolle man auch therapeutische Massnahmen beim Opfer übernehmen.

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veröffentlicht: 7. April 2016 09:50
aktualisiert: 8. April 2016 14:10

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