FCSG-Fans beim Pyroschmuggel erwischt

· Online seit 28.07.2016, 13:12 Uhr
Am 24. Juli 2016 während der Nacht hat die Kantonspolizei vier Anhänger des FC St-Gallen mit zahlreichen verbotenen Pyros, darunter Fackeln und anderen pyrotechnischen Gegenständen und verbotenen Sprays angehalten. Die Angehaltenen fuhren nach Sitten um die Pyros vor dem ersten Heimspiel vom Samstag, den 30. Juli 2016 im Stadion zu verstecken.
Raphael Rohner
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Gegen 4 Uhr in der Nacht bemerkte eine Patrouille der Kantonspolizei Wallis ein Auto mit St.Galler Kennzeichen in der Nähe des Sittener Fussballstadions Tourbillon. Als die Polizisten das Auto kontrolliert haben, fanden sie 25 Notfackeln, 16 Rauchbomben, 5 Turbo Leuchtfackeln, 25 Knallkörper und 2 Pfeffersprays entdeckt.

Chaoten wollten Pyros im Stadion verstecken

Weiter wurden Gesichtsmasken und Handschuhe beschlagnahmt. Die Anhänger des FC St.Gallens gaben an, die Pyros in Frankreich gekauft zu haben. Sie beabsichtigten illegal ins Stadion einzudringen und das Material im Sektor „Gäste“ zu verstecken. Sie versuchten damit das Sicherheitsdispositiv des Fussballclubs, wie die Zuschauerkontrolle zu umgehen, um anschliessend im Rahmen des 1. Heimspiels des FC Sion in der Super League während des Spiels vom 30. Juli 2016 die Pyros abzubrennen.

Verstoss gegen Sprengstoff- und Waffenverbotsgesetz

Laut der Walliser Kantonspolizei wurden mehrere Massnahmen nach der Kontrolle der vier Anhänger getroffen. Der FC Sion hinterlegte eine Klage wegen versuchten Hausfriedensbruch und unternahm weitere Massnahmen damit gegen die FCSG-Chaoten unverzüglich ein „Stadionverbot“ im Tourbillon ausgesprochen wird. Die Kantonspolizei hat ein Verfahren für ein Rayonverbot für die Schweiz und zwar während mehreren Jahren gegen die vier Fans eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hat eine Untersuchung wegen Verstoss gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz eingeleitet.

Täter waren teilweise vorbestraft

Bei den Tätern handelt es sich um vier Schweizer im Alter von 18, 20, 20 und 21 Jahren. Drei sind wohnsässig im Kanton St. Gallen, einer der Angehaltenen im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Zwei von ihnen hatten bereits Vorstrafen, einer davon bereits wegen Hooliganismus.

veröffentlicht: 28. Juli 2016 13:12
aktualisiert: 28. Juli 2016 13:12
Quelle: red/rar

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