Ferienauszahlung war rechtmässig

· Online seit 30.03.2016, 12:31 Uhr
Der ehemalige Generalsekretär des St.Galler Gesundheitsdepartement hat bei seiner Pensionierung einen Jahreslohn als Abgangsentschädigung erhalten. Die Auszahlung sei rechtmässig gewesen, äussert sich nun das Departement.
Christine König
Anzeige

Der Fall wurde letzte Woche publik: Das St. Galler Tagblatt schrieb, dass der ehemalige Generalsekretär des Gesundheitsperatements, Roman Wüst, bei seiner Pensionierung eine Abgangsentschädigung in Höhe eines Jahreslohnes erhielt - also zwischen 170'000 und 220'000 Franken. Dies, weil sich bei ihm so viele Ferientage und Überzeit angesammelt hatten. Der Jahreslohn als Entschädigung wurde vom gesamten Regierungsrat genehmigt.

Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann sei überrascht gewesen über das konkrete Ausmass der Zeit- und Ferienaufschriebe von Roman Wüst, lässt sie sich im Tagblatt zitieren. Sie bedauere, nicht früher mit ihm darüber gesprochen zu haben. Künftig werde sie die Ferien- und Überzeiten des Kaders engmaschiger kontrollieren.

Die Auszahlung an Roman Wüst ist kein Einzelfall, wenn auch einer in besonders hohem Ausmass. Der Kanton St.Gallen zahlt gemäss einer Auswertung des Personalamtes jährlich in etwa 60 bis 100 Fällen offene Ferienguthaben aus. In der Regel handelt es sich dabei um kleine Beträge und um Guthaben bei Kündigungen, Pensionierungen oder Todesfällen. Gesamthaft belaufen sich alle diese Auszahlungen zwischen 180'000 und 340'000 Franken pro Jahr.

veröffentlicht: 30. März 2016 12:31
aktualisiert: 30. März 2016 12:31
Quelle: red

Anzeige
Anzeige