Ferkel-Quäler verurteilt
Der Landwirt bestritt die ihm vorgeworfenen Taten nicht. Einsichtig, etwas Falsches getan zu haben, war er aber nicht. Dafür kritisierte ihn das Bezirksgericht Weinfelden. Die Richterin zeigte sich ob der Taten und wegen der Uneinsichtigkeit schockiert.
In allen Punkten schuldig
Das Gericht sprach den Landwirt in allen Punkten für schuldig, unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei. Er hat zwischen 2010 und 2014 3400 Ferkel ohne Schmerzmittel kastriert.Der 48-Jährige ist ein Wiederholungstäter. 2012 war er schon einmal wegen Tierquälerei verurteilt worden.
Gericht verschärft Strafmass
Die Richterin ging über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmass hinaus. Der Landwirt wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 210 Franken verurteilt. Gefordert war eine teilbedingte Strafe von 240 Tagessätzen à 220 Franken.
Hinzukommen eine Busse sowie die Gerichtskosten. Zusätzlich ist die 2012 bedingt ausgesprochene Strafe fällig. Insgesamt muss der verurteilte Landwirt rund 80'000 Franken bezahlen.