Fifa-Vizepräsident wird ausgeliefert
Das Bundesamt für Justiz (BJ) konnte deshalb in einem vereinfachten Verfahren seine Auslieferung unverzüglich bewilligen. Über den Zeitpunkt der Übergabe werden aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitschutzes keine Angaben gemacht.
Juan Angel Napout war am 3. Dezember 2015 aufgrund eines US-Verhaftsersuchens in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Die zuständige Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, beim Verkauf von Marketingrechten an Sportvermarktungsfirmen im Zusammenhang mit der Austragung von Fussballturnieren in Lateinamerika Bestechungsgelder in Millionenhöhe erhalten zu haben.
In einer ersten Anhörung durch die Kantonspolizei Zürich direkt nach seiner Festnahme hatte sich Napout einer Auslieferung an die USA noch widersetzt. Das BJ hatte deshalb die USA aufgefordert, ein formelles Auslieferungsersuchen zu stellen.
In einer weiteren Anhörung erklärte sich heute der paraguyanische Staatsangehörige einverstanden, an die USA ausgeliefert zu werden. Gemäss Rechtshilfegesetz muss Napout innert zehn Tagen von einer US-Polizeieskorte übernommen und in die USA gebracht werden.