Finanzkontrolle sieht Mängel bei Regulierung der Flugsicherung

20.04.2017, 11:50 Uhr
· Online seit 20.04.2017, 11:23 Uhr
Die Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung in der Schweiz hat zu Problemen geführt. Zuweilen ist unklar, welche Regeln gelten und wer darüber entscheidet. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK).
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2001 hatte der Bundesrat die Sicherung des zivilen und militärischen Flugverkehrs zusammengelegt. Für beide Bereiche ist seither das Unternehmen Skyguide zuständig. Nach wie vor gibt es indes «erhebliche Schwachstellen», wie die EFK in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht schreibt.

So ist unklar, ob die strengeren zivilen Luftverkehrsregeln auch für den militärischen Bereich gelten. Die Luftwaffe und das Bundesamt für Zivilluftfahrt haben Meinungsverschiedenheiten, die laut der EFK die Flugsicherung erschweren.

Problematisch sei vor allem, dass keine Behörde endgültig entscheide, heisst es im Bericht. Es fehle eine gemeinsame Regulierungsbehörde. Gestritten wird zwischen den Behörden auch darüber, wer für Kosten aufkommen muss.

Damit Militärausrüstungen - beispielsweise Anflugsradare - für zivile Zwecke verwendet werden dürfen, müssen sie den zivilen internationalen Normen entsprechen. Das kann zu zusätzlichen Kosten führen. Diese Probleme sollten gelöst werden, schreibt die EFK, zumal der Bundesrat eine stärkere Nutzung der Militärflugplätze für zivile Zwecke anstrebe.

Das Verteidigungsdepartement (VBS) und das Verkehrsdepartement (UVEK) schreiben in ihrer Stellungnahme, Verbesserungen bei der Gouvernanz würden geprüft.

Die tägliche Zusammenarbeit zwischen den militärischen und zivilen Behörden sowie mit Skyguide funktioniere aber gut. Die bestehenden Mechanismen zur Lösung von Interessenkonflikten seien aus ihrer Sicht angemessen.

Mit der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung wollte der Bundesrat Synergien nutzen und Einsparungen erzielen. Dieses Ziel wurde aber nicht erreicht, wie die EFK schreibt. Auf technischer Ebene hätten sich nur geringe Synergien ergeben, heisst es im Bericht. Und die Kostenschätzung habe sich als «sehr ungenau» erwiesen.

So seien für die Eingliederung der Flugverkehrsleiter der Luftwaffe in das Unternehmen Skyguide zusätzliche finanzielle Mittel benötigt worden. Da die Flugverkehrsleiter neu dem Gesamtarbeitsvertrag von Skyguide unterstellt waren, erhielten sie eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 25 Prozent.

Im Jahr 2000 hatten die Behörden die jährlichen Betriebskosten auf 15 Millionen Franken geschätzt. Ein Jahr später mussten sie die Schätzung auf 35 Millionen korrigieren. Die EFK macht den Bundesrat dafür verantwortlich: Dieser habe eine Vision und nicht ein Projekt genehmigt, kritisiert sie.

Die Vorbereitung sei nach dem Top-Down-Prinzip erfolgt, ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf operativer Ebene. Auch seien die technischen Aspekte nicht vertieft abgeklärt worden.

Ein bekanntes Problem ist der Mangel an Flugverkehrsleitern. Der Beruf wird laut der EFK als wenig attraktiv wahrgenommen. Damit habe die Luftwaffe mit Personen ohne militärische Affinität vorlieb nehmen müssen.

Weiter bemängelt die EFK, dass Skyguide in den vergangenen Jahren mehrmals Zwischenbilanz gezogen habe. Die Bundesbehörden hätten darauf aber nicht reagiert, es seien keine Korrekturmassnahmen eingeleitet worden.

Die Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung ist laut der EFK einzigartig in Europa. Der heutige Trend gehe eher in Richtung einer Trennung der zivilen und militärischen Systeme, heisst es im Bericht. Dennoch stellt die EFK die Zusammenlegung nicht in Frage. Sie ist der Ansicht, dass das entsprechende Projekt mit dem Namen HELCO nun formell abgeschlossen werden kann.

veröffentlicht: 20. April 2017 11:23
aktualisiert: 20. April 2017 11:50
Quelle: SDA

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