Flüchtlinge aus Eritrea legen Beschwerde gegen Ausweisung ein

25.09.2016, 14:26 Uhr
· Online seit 25.09.2016, 14:17 Uhr
Gegen die neue Praxis der Schweiz, Eritreer wegzuweisen, die eine illegale Ausreise als Fluchtgrund angeben, sind offenbar zahlreiche Beschwerden eingegangen. Seit dem Praxiswechsel im letzten Juni wurde gegen mindestens rund 70 Eritreer die Wegweisung verfügt.
Michael Ulmann
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In den meisten Fällen reichten deren Rechtsvertreter beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die Wegweisungsverfügung ein, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine eigene Umfrage bei rund einem Dutzend privater und kantonaler Stellen.

Das Staatssekretariat für Migration SEM konnte oder wollte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda diese Zahlen zwar nicht direkt bestätigen. Das SEM führe über die im Asylverfahren geltend gemachten Vorbringen keine Statistik, hiess es auf Anfrage. Ein Sprecher bestätigte aber die Umsetzung der neuen Praxis und bezeichnete die Recherche der «NZZ am Sonntag» als glaubwürdig.

Bis vor Kurzem wurde eine illegale Ausreise aus dem Land am Horn von Afrika in der Schweiz als Fluchtgrund angesehen. Denn wer illegal aus Eritrea ausreist, riskiert dort eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Staatssekretariat für Migration SEM änderte diese Praxis jedoch am 23. Juni 2016.

Basis für die Praxisänderung bildet ein Facts-Finding-Bericht über Eritrea, den das SEM Ende Juni veröffentlichte. Das SEM hatte im Februar und März in Eritrea Informationen gesammelt und überprüft, unter welchen Bedingungen Rückschaffungen möglich seien. Anschliessend beschloss das SEM eine Anpassung der Asylpraxis.

Der Bund beruft sich neu darauf, dass illegal Ausgereiste straffrei nach Eritrea zurückkehren können, wenn sie Forderungen wie etwa die Bezahlung einer Zwei-Prozent-Steuer erfüllen. Diese Steuer erhebt der Staat Eritrea bei Landsleuten, die im Ausland leben.

Der Bund begründet diese Änderung damit, dass illegal Ausgereiste dann straffrei nach Eritrea zurückkehren können und es für die Betroffenen «keine begründete Furcht vor zukünftiger Verfolgung mehr» gebe.

Seither anerkennt das Amt illegale Ausreisen nicht mehr als Fluchtgrund, weder bei minderjährigen noch bei volljährigen Eritreern. Das SEM lehne die entsprechenden Asylgesuche ab und verfüge die Wegweisung der Gesuchsteller in deren Heimat, wie die «NZZ am Sonntag» weiter schreibt.

Seit der Praxisänderung seien demnach mindestens 18 unbegleitete Minderjährige und rund 50 volljährige Asylsuchende aus Eritrea aus diesem Grund abgewiesen worden.

Doch um von einer neuen Praxis zu sprechen, ist es möglicherweise noch zu früh: Wie diese aussehen wird, hängt auch davon ab, ob das Bundesverwaltungsgericht in solchen Fällen die Wegweisung als zumutbar erachtet oder eine vorläufige Aufnahme verfügt.

Gerade bei der Wegweisung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender (UMA) gelten besonders strenge Regeln. Hier ist die Schweiz der Kinderrechtskonvention der Uno verpflichtet, welche sie unterzeichnet hat.

veröffentlicht: 25. September 2016 14:17
aktualisiert: 25. September 2016 14:26
Quelle: SDA

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