Flüchtlinge sollen rascher arbeiten dürfen

23.05.2017, 21:10 Uhr
· Online seit 23.05.2017, 20:31 Uhr
Der Kanton St.Gallen und der Kanton Thurgau machen ernst: In beiden Kantonen sollen Flüchtlinge einfacher und schneller in die Arbeitswelt eingegliedert werden. Die dafür notwendigen Verfahren sollen erheblich gekürzt werden.
Sandro Zulian
Anzeige

«Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund, die wenig oder gar kein deutsch sprechen, sollen befähigt werden, eine Grundbildung (EBA oder EFZ) lernen zu können», schreibt der Kanton Thurgau in einer Medienmitteilung. Ähnlich klingt es aus St.Gallen: «Der Kanton vereinfacht die Bewilligungspraxis für die Anstellung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen.» Das Ziel der beiden Kantone sei eine schnellere Integration.

Im Thurgau ab 1. August

Im Kanton Thurgau sei vor allem die Sprachbildung von zentraler Wichtigkeit. Ab August bietet der Kanton Integrationskurse für 12- bis 24-Jährige an, welche sämtliche bestehenden Kurse ersetzen sollen. Integrationskurse habe es schon vorher gegeben, sagt Marcel Volkart, Chef des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau: «Neu ist nun aber, dass dieses Angebot durchgehend besteht und mit einer klaren Anschlusslösung, einer beruflichen Grundbildung, aufhört.»

Dazu gehört, dass die Jugendlichen eine Grundbildung in Deutsch, aber auch in der Allgemeinbildung oder in der Mathematik erfahren. Damit sollen die Voraussetzungen für den Besuch einer Sekundarschule, einer Grundbildung EBA (Eidgenössisches Berufsattest) oder EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) geschaffen werden. So sollen Flüchtlingen oder vorläufig Aufgenommenen die Chance bekommen, eine Bildung vom Deutschkurs bis zur abgeschlossenen Lehre zu erhalten.

Kosten werden aufgeteilt

An der Neuausrichtung der Integrationskurse sind vier der fünf Departemente des Kantons Thurgau beteiligt. Abhängig davon, wie alt die Kursteilnehmer sind, werden die Kosten nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Zwei von vier angebotenen Kursen seien kostenlos, bei den anderen beiden wird eine Teilnahmegebühr von 3500 Franken pro Semester fällig. Wer bezahlt das? Auf Nachfrage sagt Marcel Volkart: «Die Gebühr wird einerseits durch die politischen Gemeinden entrichtet, welche die bestehenden Integrationskurse bereits jetzt mitfinanzieren. Die Gemeinden bekommen ihrerseits Integrationspauschalen vom Bund.» Ebenfalls Geld in den Topf wirft die Peregrina-Stiftung in Sulgen. Diese übernahm vor sieben Jahren die Begleitung der anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge.

In St.Gallen ab 1. Juni

In St.Gallen können Gemeinden, Unternehmen und andere Institutionen bereits ab dem 1. Juni anerkannte Flüchtlinge einfacher beschäftigen. Die dazu nötigen Bewilligungsverfahren werden erheblich verkürzt, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Weiter verzichtet das Amt für Wirtschaft und Arbeit künftig auf die arbeitsmarktliche Prüfung, da die Lohn- und Arbeitsbedingungen bereits durch das Amt für Berufsbildung geprüft und genehmigt werden. Die Bewilligungen sind zudem neu kostenlos erhältlich und können online abgerufen werden.

Einfachere Integration

Der Kanton St.Gallen erhofft sich so eine schnellere Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft sowie in den Arbeitsmarkt. Mit der erheblichen Verkürzung der Verfahren und der Lockerung der Bewilligungspraxis bieten sich den hiesigen Unternehmen die Möglichkeit, das Potenzial der hier bleibenden Flüchtlinge für den Arbeitsmarkt zu nutzen. Ferner sollen auch die Gemeinden finanziell entlastet werden. Je schneller ein Flüchtling Arbeit findet, desto kleiner ist die Gefahr, dass er oder sie in der Arbeitslosigkeit und bei der Sozialhilfe landet.

veröffentlicht: 23. Mai 2017 20:31
aktualisiert: 23. Mai 2017 21:10
Quelle: saz/pd

Anzeige
Anzeige