Frau von Polizisten erniedrigt?

15.03.2018, 05:46 Uhr
· Online seit 15.03.2018, 05:41 Uhr
Zwei Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen stehen heute Donnerstag vor Gericht. Den Beamten wird mehrfache einfache Körperverletzung sowie Amtsmissbrauch vorgeworfen. Die Polizisten weisen die Vorwürfe von sich.
Stefanie Rohner
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Die beiden Polizisten wurden im Sommer 2014 von einem Nachbarn zu einer Wohnung im Bezirk Rorschach gerufen, schreibt 20 Minuten. Dort soll eine angetrunkene Frau angeblich Möbel im Keller des Mehrfamilienhauses demoliert haben, die nicht ihre waren.

Die Polizei traf im Keller auf zerstörte Gegenstände, darunter Möbelstücke und Bilderrahmen. Die Polizeibeamten, eine Frau (38) und ein Mann ( 37), begaben sich daraufhin zur Wohnung der Frau und trafen dort auf ihren Ehemann.

Er habe die Beamten zum Schlafzimmer geführt, wo seine Frau sich aufgehalten habe. Sie sei im Schlafanzug im Bett gewesen und sei aufgefordert worden, das Bett zu verlassen und sich anzuziehen, heisst es in der Anklageschrift.

Die Polizisten bestellten einen Amtsarzt hinzu. Dies im Hinblick auf eine mögliche fürsorgerische Unterbringung. Als der Amtsarzt eintraf, ordente dieser an, dass die Frau in die Psychiatrische Klinik nach Wil gebracht werden soll, weil eine Fremdgefährdung durch die Alkoholisierte möglich wäre.

Ohne Gebiss abgeführt?

Es kommt nun zur Verhandlung, weil sich die besagte Frau bei der Intervention von den beiden Polizeibeamten grob behandelt fühlte. Man habe sie angeschriehen, gestossen und in die Beine getreten. Die Frau, eine ausgebildete Medizinerin, habe mehrere Hämatome und Quetschungen erlitten.

In der Anklageschrift heisst es weiter, sie sei durch die Polizisten überfallmässig aus dem Schlaf gerissen worden und die Beamten seien unnötigerweise im Schlafzimmer anwesend gewesen, als sie sich ankleidete. Des Weiteren seien ihr Brille, die dritten Zähne und ihre Unterwäsche vorenthalten worden.

Dem Amtsarzt sei sie unfrisiert, am Sessel fixiert, verängstigt und durch den Polizeieinsatz verstört, präsentiert worden. Nachdem dieser angeordnet hatte, sie fürsorgerisch unterzubringen, sei sie wie eine Verbrecherin und für alle Nachbarn sichtbar, durch das Treppenhaus abgeführt worden, heisst es in der Anklageschrift.

Vorwürfe zurückgewiesen

Heute Donnerstag stehen die beiden vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung sowie Amtsmissbrauch. Die beiden Polizisten sollen zu einer bedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 140 Franken und einer Busse von 1000 Franken verurteilt werden.

Doch die Verteidiger der Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Gegenüber 20 Minuten äusserte sich der Anwalt Armin Eugster: Die Äusserungen der Klägerin seien weitestgehend falsch. Es sei keine körperliche Gewalt angewendet worden.

Die Darstellung in der Anklageschrift sei übertrieben und vor Gericht werde ein Freispruch wegen fehlendem Tatbestand gefordert. Die Kantonspolizei St.Gallen äusserte sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht gegenüber 20 Minuten.

veröffentlicht: 15. März 2018 05:41
aktualisiert: 15. März 2018 05:46
Quelle: red

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