Bundesrat nimmt medizinische Leistungen unter die Lupe

· Online seit 04.05.2016, 14:00 Uhr
Der Bund schaut Ärzten und Spitälern künftig genauer auf die Finger. Der Nutzen von medizinischen Leistungen und Gesundheitstechnologien soll besser überprüft werden. Sind sie nicht wirksam oder nicht effizient, muss die Krankenkasse nicht dafür bezahlen.
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Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das sogenannte Health Technology Assessment (HTA) auszubauen. Der Fokus liegt auf der Evaluation von Leistungen, die heute von der Grundversicherung bezahlt werden. Damit solle eine teure Fehl- oder Überversorgungen vermieden und die Qualität der Behandlung erhöht werden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Ein erstes Pilotprogramm 2015-2017 zur Überprüfung bestehender Leistungen läuft bereits. Der Bundesrat hat dafür im Mai 2014 insgesamt 1,8 Millionen Franken bewilligt. Die ersten drei Themen, die genauer geprüft werden, sind Kniearthroskopien, Wirbelsäuleneingriffe und Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie.

Diese Leistungen würden in der Schweiz verhältnismässig häufig angewendet und nähmen teilweise stark zu, schreibt der Bundesrat. Der Nutzen der Behandlung für die Patientinnen und Patienten sei indes umstritten. Alle Leistungen, die von der Grundversicherung übernommen werden, müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein.

Zur Überprüfung der Leistungen wird innerhalb des Bundesamtes für Gesundheit eine HTA-Einheit geschaffen. Welche Themen überprüft und ob Leistungen nicht mehr durch die Grundversicherung vergütet werden sollen, entscheidet das Innendepartement von Bundesrat Alain Berset.

veröffentlicht: 4. Mai 2016 14:00
aktualisiert: 4. Mai 2016 14:00
Quelle: SDA

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