Gefängnispersonal mitschuldig am Tod eines Häftlings?

09.09.2016, 10:05 Uhr
· Online seit 09.09.2016, 09:22 Uhr
Am 1. August starb in der Strafanstalt Gmünden in Niederteufen ein Häftling. Wie ein anonymer Informant gegenüber dem «St.Galler Tagblatt» sagt, sei das Gefängnispersonal mitschuldig an seinem Tod.
Laurien Gschwend
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Am Abend des Nationalfeiertags fand ein Betreuer der Strafanstalt Gmünden einen 25-jährigen Südafrikaner leblos in seiner Zelle. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann seit einer Woche inhaftiert, mehrere Monate sollte er in Niederteufen seine Strafe absitzen. Das "St.Galler Tagblatt" hat von einem anonymen Informanten erfahren, dass das Gefängnispersonal Mitschuld am Tod des Häftlings trage.

Zweiter Besuch im Notfall verweigert

Dem Informanten zufolge wurde der Südafrikaner einige Tage vor seinem Tod wegen Bauchschmerzen in den Notfall eingeliefert. «In Gmünden zurück, bekam der Mann wieder starke Schmerzen», wird die anonyme Quelle zitiert. Weil ein Aufseher dem 25-jährigen Insassen verweigerte, erneut das Spital aufzusuchen, kam es zu einem Streit. Danach wurde der Häftling in den «Bunker», eine spezielle Arrestzelle, gebracht. Nach Angaben des Informanten ist der Südafrikaner dort gestorben.

Aussage gegen Aussage

Die Staatsanwaltschaft weist die Vorwürfe im «St.Galler Tagblatt» von sich. Die Todesursache sei noch nicht bekannt, da man derzeit noch auf das Obduktionsergebnis warte. «Von einer Krankheit wissen wir aber nichts, auch war der Südafrikaner nicht im Notfall», wird Michael Friedli, Sprecher der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden, zitiert. Darüber hinaus sei der Häftling niemals im «Bunker» gewesen, auch nicht zum Zeitpunkt des Todes.

Weshalb war der Mann in Haft?

Im Oktober 2015 bedrohte ein damals 24-jähriger Südafrikaner eine Kiosk-Kassierin in St.Gallen. Mit dem Inhalt der Kasse machte sich der junge Mann davon. Die Polizei nahm ihn fest - wenige Monate später wurde er wegen mehrfachen Raubs und mehrfacher Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt.

Derzeit ist noch nicht bekannt, ob es sich beim toten Häftling um dieselbe Person handelt, die im Herbst des vergangenen Jahres einen St.Galler Kiosk ausraubte. Bis das Ergebnis von der Obduktion bekannt ist, möchte das Amt für Justizvollzug des Kantons St.Gallen weder dementieren noch bestätigen, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt, heisst es im «St.Galler Tagblatt».

veröffentlicht: 9. September 2016 09:22
aktualisiert: 9. September 2016 10:05
Quelle: lag

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