Umstrittene Giacometti-Kollektion ausgestellt

05.07.2016, 14:17 Uhr
· Online seit 05.07.2016, 07:39 Uhr
Wurde im Kunstmuseum in Chur Raubkunst gezeigt? Die Giacometti-Stiftung in Paris wirft dem Museum vor, mehrere geklaute Fotos und Zeichnungen des Künstlers Alberto Giacometti ausgestellt zu haben. Die Kollektion wurde nun blockiert.
Lara Abderhalden
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Eine Kollektion des Bündner Kunstmuseums mit Zeichnungen des Bildhauers und Malers Alberto Giacometti ist von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. «Wir haben die Sammlung auf Ersuchen der französischen Behörden vor über zwei Jahren vorsorglich beschlagnahmt», sagt Claudio Riedli, Sprecher der Bündner Staatsanwaltschaft der Südostschweiz. Die Giacometti-Stiftung in Paris behauptet, die Sammlung sei gestohlen. Nun werde auf weitere Schritte aus Frankreich gewartet. Ein Gericht könne veranlassen, dass die Werke nach Frankreich überführt werden oder aber die Beschlagnahmung aufgehoben wird.

Fotografien und Zeichnungen Giacomettis

Die Kollektion beinhaltet 16 Zeichnungen und 101 Fotografien Giacomettis auf denen der Maler abgebildet ist. Sie wurden vom Unternehmer Remo Stoffel für das Bündner Kunstmuseum für eine Million Franken gekauft und vor fünf Jahren in der Ausstellung «Alberto Giacometti neu gesehen» gezeigt worden. Stoffel wusste jedoch nicht, dass es sich bei den Werken um mögliches Diebesgut handelt: «Ich habe das Konvolut auf Vermittlung von Direktor Sutzer gekauft. Und natürlich vertraue ich seinem Urteil als weltweit anerkannter Experte zum Werk Giacomettis», sagt Stoffel.

Keine Beweise für unrechtmässigen Besitz

Die Stiftung habe bis anhin keine Beweise. welche darlegen, dass die Werke unrechtmässig weiterverkauft worden seien. Die Sammlung sei ausserdem nicht von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden, sondern nur ausgeliehen.

Aufgefallen ist die ganze Geschichte erst, als kürzlich ein Urteil des Bundesstrafgerichtes veröffentlicht wurde, in der ein Gönner die Aufhebung der Beschlagnahmung verlangt. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und sprach dem Kunstmuseum und dem Gönner die Beschwerdelegitimation ab.

veröffentlicht: 5. Juli 2016 07:39
aktualisiert: 5. Juli 2016 14:17
Quelle: abl

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