Gericht stuft Bushido-Album als jugendgefährdend ein

02.09.2016, 15:01 Uhr
· Online seit 02.09.2016, 14:42 Uhr
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung eines Bushido-Albums durch die deutsche Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft. Die Bonner Behörde hatte das 2014 erschienene Album «Sonny Black» auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt.
Laurien Gschwend
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Die Prüfstelle stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte der Rapper. Das Verwaltungsgericht wies die Klage am Freitag jedoch ab. Bushido, der nicht selbst im Gericht erschien, kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

veröffentlicht: 2. September 2016 14:42
aktualisiert: 2. September 2016 15:01
Quelle: SDA

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