Gericht stuft Bushido-Album als jugendgefährdend ein
02.09.2016, 15:01 Uhr
· Online seit 02.09.2016, 14:42 Uhr
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Die Prüfstelle stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte der Rapper. Das Verwaltungsgericht wies die Klage am Freitag jedoch ab. Bushido, der nicht selbst im Gericht erschien, kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
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