Gericht verurteilt Berner DJ zu Haftstrafe

25.11.2016, 17:16 Uhr
· Online seit 25.11.2016, 16:47 Uhr
Ein Berner Gericht hat am Freitag einen DJ unter anderem der Anstiftung zur Brandstiftung und des versuchten Betrugs schuldig gesprochen. Der 47-Jährige aus der Region Bern wurde zu einer Freiheitsstrafe von 72 Monaten, sprich sechs Jahren, verurteilt.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte den Brand in einer Lagerhalle in Ostermundigen BE von 2012 in Auftrag gegeben hatte. Der DJ selber bestritt im Prozess jede Schuld.

Der angeschuldigte DJ zügelte kurz vor dem Brand seine 13'000 Stück grosse Plattensammlung in die Lagerhalle. Verdächtig machte ihn auch, dass er die Plattensammlung ebenfalls nur kurze Zeit vor dem Brand auf 200'000 Franken versicherte.

Da der Angeschuldigte finanzielle Probleme hatte, sah das Gericht auch das Motiv als gegeben an. Weiter zeigten die Untersuchungen zum Brand, dass dieser genau im Bereich der Plattensammlung ausgelöst worden war.

Die Brandstiftung ausgeführt haben laut Gericht zwei Cousins, die ebenfalls auf der Anklagebank sassen. Sie gaben an, mit dem Brand beauftragt worden zu sein, diesen aber letztlich versehentlich ausgelöst zu haben.

Als Auftraggeber bezeichnete einer der beiden zuerst den Besitzer der Lagerhalle. Während des Gerichtsprozesses beschuldigten die beiden aber unisono den Berner DJ.

Die beiden Mitangeklagten erlitten beim Vorfall zum Teil schwere Verbrennungen. Dies weil die Lagerhalle beim Brand explodierte.

Das Gericht sprach auch diese beiden Männer schuldig. Der Ältere wurde zu einer 42-monatigen Gefängnisstrafe sowie einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Der Jüngere kam mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten glimpflicher davon: Strafmildernd wirkten sich unter anderem die schweren Verletzungen aus, die er beim Brand erlitten hatte.

Den angeschuldigten DJ verurteilte das Gericht zu einer 72-monatigen Gefängnisstrafe. Der Staatsanwalt forderte nur eine leicht höhere Gefängnisstrafe von 75 Monaten, wie die «Berner Zeitung» in der Ausgabe von Donnerstag schrieb.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Noch im Gerichtssaal kündigte der Anwalt des DJs an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Der Künstlername des Hauptangeklagten lautet DJ Christopher S. Unter diesem Namen nahm er im Zuge des Prozesses gegenüber «Tele Bärn» sowie «20 Minuten» Stellung zu den Vorwürfen. Christopher S. war bis vor einigen Jahre einer der bekanntesten Schweizer House-DJs.

veröffentlicht: 25. November 2016 16:47
aktualisiert: 25. November 2016 17:16
Quelle: SDA

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