Gericht: Wasserfallen war nicht rechtmässiger ACS-Präsident

01.09.2016, 12:43 Uhr
· Online seit 01.09.2016, 12:21 Uhr
Es ist ein Gerichtsentscheid, der der Schweiz eine Sommerposse erspart hätte: Christian Wasserfallen war nie rechtmässig gewählter ACS-Präsident. Unter Androhung einer Busse von bis zu 10'000 Franken wird ihm in Zukunft verboten, sich als solcher zu bezeichnen.
Angela Mueller
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Monatelang war der Automobil Club der Schweiz (ACS) durch einen öffentlich ausgetragenen Machtkampf gelähmt gewesen. Am Ende hatte der Verein zwei Präsidenten, zwei Direktionskomitees und zwei Generaldirektoren, Konten wurden gesperrt und beide Seiten deckten sich mit Klagen ein.

Nun bringt ein Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland Klarheit: Die umstrittene Delegiertenversammlung, die FDP-Nationalrat Wasserfallen im Juni an die Spitze des Club wählte, hätte gar nicht durchgeführt werden dürfen. Dies geht aus dem Urteil hervor, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Der «Blick» hatte am Donnerstag darüber berichtet.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland begründet seinen Entscheid mit einem formellen Fehler der Unterstützer Wasserfallens. Das ACS-Direktionskomitee unter Leitung von Mathias Ammann hatte die auf Juni angesetzte DV mit der Begründung verschoben, dass die Durchführung wegen der internen Streitigkeiten nicht möglich sei.

Dagegen legte die ACS-Sektion Graubünden Rekurs ein. Dieser hätte theoretisch aufschiebende Wirkung gehabt und die DV hätte bereits im Juni darüber entscheiden können. Doch weil nicht alle Sektionen über das Schreiben informiert waren, handelte es sich bei der DV gemäss Gericht um eine «Nichtversammlung». Und deshalb seien auch deren Beschlüsse nichtig.

So konnten die 13 der 19 anwesenden Sektionen nicht über den Rekurs entscheiden, den entlassenen Generaldirektor Stefan Holenstein nicht wieder einsetzen und auch Wasserfallen nicht zum Präsidenten wählen. Mit seinen Äusserungen und seinen Handlungen als «Zentralpräsident» habe der FDP-Nationalrat zudem die Persönlichkeit des ACS verletzt.

Mit der vorsorglichen Massnahme verbietet das Gericht Wasserfallen, sich als ACS-Zentralpräsident «zu bezeichnen oder auszugeben, dessen Logo und Briefkopf zu verwenden, dessen Infrastruktur zu nutzen sowie dessen Zentralverwaltung zu betreten». Er muss ausserdem für die Gerichtskosten von 2800 Franken aufkommen und dem ACS eine Entschädigung von 4344 Franken bezahlen.

Wasserfallen will den Entscheid nicht anfechten. «Mir ist das egal, weil ich bereits letzte Woche entschieden habe, das Amt sowieso nicht mehr anzustreben», sagte der Berner Politiker gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Er sei vielmehr erleichtert, dass es nun «ein unnötiges Verfahren weniger gebe».

Die ACS-Delegierten wählen am 16. September einen neuen Präsidenten und einen neuen Generaldirektor. Damit soll wieder Ruhe im Club einkehren.

veröffentlicht: 1. September 2016 12:21
aktualisiert: 1. September 2016 12:43
Quelle: SDA

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