Gerümpel oder wertvolle Einrichtung ?

· Online seit 03.11.2015, 17:46 Uhr
Die umstrittene Räumung einer Autowerkstatt hat am Dienstag das St. Galler Kantonsgericht beschäftigt. Ein Mechaniker, dessen Partnerin und ein Autobastler fühlen sich um über 300'000 Franken geprellt. Die Vermieterin hingegen will nur Müll und Schrott entsorgt haben.
David Scarano
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Das Kreisgericht Rheintal hatte die Frau Mitte 2014 wegen Sachentziehung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 72'000 Franken (300 Tagessätze zu 240 Franken) verurteilt. Sie zog den Fall ans Kantonsgericht weiter und verlangte einen Freispruch. In der Berufungsverhandlung vom Dienstag prallten zwei Welten aufeinander: Hier der Automechaniker, der sich auf die Reparatur alter Fahrzeuge spezialisiert hatte und in seinem Betrieb einen Lehrling ausbildete. Er selber habe etwa 1500 Franken monatlich verdient, sagte er.

Den Mietvertrag für die Werkstatt unterschrieb seine Lebenspartnerin, die den Mechaniker auch finanziell über Wasser hielt. Der Dritte im Bunde war ein Autonarr und Bastler, der die meisten Werkzeuge zur Verfügung stellte und dafür seine alten Fahrzeuge auf dem Areal abstellen durfte.

Vermieterin: Mietzahlungen blieben aus

Auf der anderen Seite die Vermieterin, die mit ihrem Mann eine Baufirma führte. Im Jahr 2010 mieteten sich die Betreiber der Autowerkstatt bei ihnen ein. Ab 2012 seien die Mietzahlungen ausgeblieben, erklärte die Frau. In der Werkstatt habe sich niemand mehr blicken lassen, der Mechaniker sei nicht erreichbar gewesen.

Im April 2012 suchte die Vermieterin Rat bei einem Anwalt. Mit eingeschriebenem Brief forderte sie die Mieterin zur Rückgabe des Mietobjekts auf. Kurze Zeit später räumte sie zusammen mit einem Angestellten die Werkstatt. Dort habe es ausgesehen, «als hätte eine Bombe eingeschlagen».

Sie hätten eine Baumulde mit Gerümpel gefüllt, erzählte sie dem Gericht. Die herumstehenden Abbruchautos liess die Vermieterin durch Dritte abtransportieren und verschrotten. «Ich hatte einfach genug vom ganzen Zeug.» Sie sei davon ausgegangen, korrekt zu handeln. Sie fühle sich unschuldig.

Räumung «rücksichtlos und arrogant»

Die Mieter machten einen Schaden von 342'000 Franken geltend. Werkzeuge, Autoersatzteile, Büroeinrichtung und wichtige Unterlagen - alles sei verschwunden. Ihr Anwalt sprach von einem «rücksichtslosen und arroganten» Vorgehen der Vermieterin. Weil sich der Schaden nur schwer beziffern lasse, habe man auf eine Zivilklage verzichtet.

Der Verteidiger sah dies anders: Die Vermieterin habe annehmen dürfen, dass die Mieter die Werkstatt nicht mehr wollten. Sie hätten nur Schrott zurückgelassen. Der Mechaniker habe bereits eine neue Werkstatt im Thurgau geführt. Dass bei der Räumung wertvolle Werkzeuge entsorgt worden seien, bezweifelte er.

Er forderte einen Freispruch und eine Genugtuung von 5000 Franken für seine Mandantin, gegen die zu Unrecht ein langes Verfahren geführt werde. Die Kläger bezeichnete er als «Mietnomaden», wogegen wiederum deren Anwalt heftig protestierte. Die Kläger würden von der Gegenseite zu Unrecht schlecht gemacht.

Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf ein Plädoyer. Sie beantragte die Abweisung der Berufung und die Bestätigung des Schuldspruchs gegen die Vermieterin. Das Urteil des Kantonsgerichts steht noch aus.

(SDA

veröffentlicht: 3. November 2015 17:46
aktualisiert: 3. November 2015 17:46

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